Keine Liegen frei: Erste Urlauber erhalten jetzt Geld zurück

Verschiedene Sonnenliegen stehen nebeneinander. Auf einigen der Liegen, die neben dem Pool stehen, liegen schon Handtücher. Die Handtücher zeigen den anderen Urlaubern, dass diese Plätze reserviert sind.
Symbolbild © imago/imagebroker

Die Frustration ist groß, wenn man im Urlaub nicht einmal einen Liegeplatz am Pool bekommt. So erging es einem Urlauber, der sich das nicht gefallen lassen wollte und vor Gericht zog. Das Ergebnis ist überraschend: Er hat sein Geld zurückerhalten.

Viele Menschen sparen das ganze Jahr über, um sich einen Traumurlaub leisten zu können. Tausende von Euro können für wenige Tage Vollpension in einem Clubhotel fällig werden. Wenn dann keine Liege frei ist, ist der Ärger groß.

Urlauber erhalten jetzt Geld zurück – alle Liegen sind besetzt

Urlauber kennen dieses typisch deutsche Verhalten nur zu gut: Früh am Morgen sind die meisten Sonnenliegen bereits mit Handtüchern belegt. Ein Urlauber war darüber so verärgert, dass er vor Gericht zog. Ob man es glaubt oder nicht: Der Reiseveranstalter musste ihm das Geld zurückzahlen. Im konkreten Fall hatte der Urlauber rund 7.000 Euro für seinen Urlaub in Griechenland bezahlt.

Doch was dann kam, war eine Enttäuschung. Jeden Morgen musste er bis zu zwanzig Minuten nach einer freien Sonnenliege suchen. Nicht jeden Tag hatte er Erfolg und fand ein Plätzchen. Im Umkehrschluss hat das Gericht dann im Jahr 2025 zugunsten des Klägers entschieden. Demnach läge in diesem Fall sogar ein Reisemangel vor. Und genau diesen könne man geltend machen.

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Gericht spricht Urlauber knapp 1.000 Euro zu

In diesem Fall wären es fünfzehn Prozent, die jeden Tag anfallen. Das bedeutet eine stattliche Rückerstattung von knapp 1.000 Euro. Der Reiseveranstalter hatte sich teilweise zur Wehr gesetzt und wollte nicht die volle Summe zahlen, doch am Ende hat das Gericht ein Machtwort gesprochen. Doch Achtung: Es handelt sich hierbei nicht um ein pauschales Urteil, das jedem das Recht gibt, den Reisepreis zurückzuverlangen. Auch das hat das Gericht betont.

In diesem individuellen Klagefall hätte der Reiseveranstalter jedoch einschreiten und helfen müssen. Grundsätzlich ist zu hinterfragen, ob es das Recht eines jeden ist, sich schon früh am Morgen eine Liege für den gesamten folgenden Tag zu reservieren.

(Quellen: Gerichtsurteil, Reiseveranstalter, Verbraucherschutz, dpa)