Kindergeld-Auszahlung steht an: Erhöhung und Extra-Bonus kommt

Eine ausgeschnittene Familie aus weißem Papier liegt auf einem 50-Euro- und einem 100-Euro-Schein. Die Familie besteht aus Mutter, Vater, Sohn und Tochter.
Symbolbild © istockphoto/CalypsoArt

Für Familien mit Kindern gibt es im Jahr 2023 eine gute Nachricht, denn sie bekommen mehr Kindergeld. Zudem gibt es einen Extra-Bonus.

Das Jahr 2023 bringt einige Änderungen mit sich. Neben Wohngeld und dem Bürgergeld als Nachfolger von Hartz IV steigt auch das Kindergeld in diesem Jahr deutlich.

Willkommener Geldsegen für Familien

Besonders in den Zeiten der hohen Inflation und der steigenden Energiepreise ist der Kindergeld-Zuschuss ein willkommener Geldregen. Der Finanzminister Christian Lindner von der FDP kündigte die Kindergelderhöhung bereits mit dem Entlastungspaket für 2023 an. Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung und wird einheitlich auf 250 Euro monatlich angehoben. Dies bedeutet, für die ersten beiden Kinder gibt es 31 Euro mehr als bisher.

Grundsätzlich wird das Kindergeld nach der Anzahl der Kinder gestaffelt. So viel Kindergeld bekommen Familien zukünftig:

für 1 Kind: 250 Euro
für 2 Kinder: 500 Euro
für 3 Kinder: 750 Euro
für 4 Kinder: 1.000 Euro
für 5 Kinder: 1.250 Euro

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Ein weiterer Teil des Entlastungspaketes ist der Kinderbonus. Dieser beträgt einmalig 100 Euro pro Kind und wurde ab Juli 2022 ausgezahlt. Als Voraussetzung muss man mindestens einen Tag im Jahr 2022 Anspruch auf Kindergeld haben. Ein gesonderter Antrag war nicht notwendig, die Auszahlung erfolgte automatisch über die Familienkassen.

Wenn Neugeborene später, also nach Juli einen Kindergeldanspruch hatten, reichte der reguläre Kindergeld-Antrag. Dann erhielten Eltern ebenso den einmaligen Kinderbonus.

Diese Personen haben Anspruch auf Kindergeld

Der Antrag für das Kindergeld muss schriftlich erfolgen. Grundsätzlich haben alle Eltern oder Erziehungsberechtigte Anspruch, bei denen Kinder im Haushalt der Familie leben. Der Kindergeldanspruch entsteht im Geburtsmonat und besteht uneingeschränkt bis zum 18. Geburtstag des Kindes.

Auch nach dem 18. Geburtstag können Eltern oder die 18-Jährigen selbst das Kindergeld weiterhin erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass man eine Schul- oder Berufsausbildung macht oder bei der Agentur für Arbeit als arbeits- oder ausbildungssuchend gemeldet ist.