Kindergeld von über 400 Euro: Eine Personengruppe profitiert davon

Ein Kind hält Geld in der Hand.
Symbolbild © istockphoto/KurKestutis

Mehr Kindergeld, das wünschen sich viele, doch monatlich über 400 Euro erhält nur eine bestimmte Personengruppe in Deutschland.

Das Kindergeld beträgt derzeit 250 Euro im Monat für die berechtigte Personengruppe. Allerdings gibt es in Deutschland auch Eltern, die einen deutlich höheren Betrag erhalten.

Zusätzliches Geld für diese Personengruppe

Eltern, die zur Personengruppe der Berechtigten gehören, erhalten monatlich ein Kindergeld in Höhe von 250 Euro auf ihr Konto überwiesen. Um von dem Geld zu profitieren, ist nach der Geburt des Kindes ein entsprechender Antrag nötig. Außerdem kann das Kindergeld nicht in bar ausbezahlt werden, sondern landet immer auf einem hinterlegten Konto.

Nach der Kindergelderhöhung erhalten Eltern pro Kind seit Anfang des Jahres 2023 250 Euro im Monat. Tatsächlich gibt es aber eine Gruppe von Eltern, die für ihren Nachwuchs deutlich mehr Kindergeld bezieht. Knapp 410 Euro im Monat erhalten Beamte nämlich für ihren Nachwuchs. Dabei soll der Beitrag 2024 sogar noch einmal erhöht werden, heißt es in Berichten.

Noch mehr Geld vom Staat

Der Staat begünstigt Beamte mit Familienzuschlägen. Heiraten Bundesbeamte, so erhalten sie monatlich 153,88 Euro brutto mehr. Bekommt das Paar Kinder, beziehen sie für das erste und zweite Kind im Monat je 131,52 Euro zusätzlich. Für das dritte Kind erhalten die Beamten zusätzlich 409,76 Euro im Monat.

Lesen Sie auch
Beim Spazieren: Mädchen macht unglaublichen Sensationsfund

Das Bundesinnenministerium hat berechnet, dass ein verheirateter Beamter, der vier Kinder hat, insgesamt einen Familienzuschlag von monatlich 1.236,44 Euro bekommt. Zusätzlich erhalten die Beamten auch das gesetzliche Kindergeld. Im Fallbeispiel sind dies monatlich 1.000 Euro. Ab März 2024 bekommen Beamte 5,5 Prozent mehr Gehalt. Parallel dazu steigen auch die Familienzuschläge an.

So viel erhalten Beamte dann

Nach der Erhöhung im März bekommen Beamte dann als Extra-Kindergeld für das erste und zweite Kind je 138,75 Euro. Für das dritte Kind steigt der Satz auf 432,30 Euro, wie es in Berichten heißt.

Wer nicht beim Staat angestellt ist, bezieht lediglich das gesetzliche Kindergeld. Familien, die mit diesem Zuschuss nicht auskommen, können jedoch weitere finanzielle Unterstützung beim Staat beantragen. Derzeit berät die Regierung über Möglichkeiten zur Umsetzung einer Kindergrundsicherung. Eine gültige Entscheidung dazu ist noch nicht gefallen.