
Es scheint beschlossene Sache zu sein: Das Kindergeld in Deutschland wird komplett umgekrempelt, sodass Hunderttausende Eltern bald die Änderungen spüren dürften. Vieles soll dadurch einfacher werden.
Deutschland bietet Familien viele Hilfs- und Sozialleistungen. Das Kindergeld ist eine davon und soll nun angepasst werden, sodass Eltern im ganzen Land deutlich die Folgen spüren dürften.
Ein kleiner Eintrag wird beim Kindergeld plötzlich wichtig
Für viele Familien gehört der Kindergeldantrag bisher zu den Formalitäten nach der Geburt. Genau das soll sich ändern. Der Bundesrat hat die Neuregelung am 25. September 2026 passieren lassen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Familienkasse soll künftig stärker auf bereits vorhandene Verwaltungsdaten zurückgreifen. Dafür müssen Eltern bestimmte Angaben nicht erneut einreichen. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums könnten dadurch rund 300.000 Anträge jährlich entfallen.
Eine zentrale Rolle spielt die Steuer-ID des Kindes. Das Bundeszentralamt für Steuern erhält die Geburtsmeldung über die Meldebehörden und kann die Information anschließend an die Familienkasse weitergeben. Auch die Bankverbindung entscheidet mit. Eltern können ihre IBAN bereits jetzt über ELSTER oder die App IBAN+ beim Bundeszentralamt hinterlegen. Das kann den späteren Ablauf erleichtern. Für Eltern bedeutet die Umstellung trotzdem nicht, dass künftig jede Auszahlung automatisch funktioniert. Die Familienkasse prüft weiterhin den Anspruch. Fehlen Daten oder bestehen offene Fragen, kann weiterhin ein Schreiben mit einem vorausgefüllten Antrag folgen. Außerdem steigt das Kindergeld nach dem aktuellen Regierungsentwurf 2027 von derzeit 259 auf 267 Euro pro Kind und Monat. Für 2028 sind sogar 272 Euro vorgesehen.
Kindergeld 2027: Jetzt kommt die entscheidende Änderung
Der eigentliche Wandel erfolgt in zwei Stufen. Zunächst soll das automatische Verfahren im Frühjahr 2027 bei Familien greifen, die bereits Kindergeld für ein älteres Kind beziehen und ein weiteres Baby bekommen. Gegen Ende 2027 soll die zweite Stufe folgen. Dann soll das Modell auch für das erste Kind gelten. Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland lebt, dort arbeitet und eine passende IBAN bekannt ist.
Damit setzt die Bundesregierung auf das sogenannte Once-Only-Prinzip: Daten, die der Verwaltung bereits vorliegen, sollen nicht bei jedem neuen Vorgang erneut abgefragt werden. Für viele Familien entfällt dadurch ein zusätzlicher Antrag. Ganz ohne Aufmerksamkeit geht es aber auch künftig nicht. Eltern sollten ihre Bankdaten aktuell halten und Schreiben der Familienkasse weiterhin beachten. Erst wenn alle notwendigen Informationen vorliegen, kann die automatische Zahlung erfolgen.
(Quellen: Bundesrat, BMF)














