Kita-Gebühren werden wegen Corona erlassen in Baden-Württemberg

Eltern mit Kind im Kindergarten.
ARCHIV - Foto: Monika Skolimowska/dpa

Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Eltern im Südwesten sollen im Januar keine Kita-Gebühren zahlen, wenn sie ihr Kind wegen des Corona-Lockdowns nicht in die Betreuung schicken konnten.

Bei der Erstattung der Gebühren sieht der Städtetag die Landesregierung in der Pflicht, wie eine Sprecherin am Freitag erklärte.

Wie bereits bei den Schließungen im vergangenen Frühjahr soll sich auch diesmal das Land an den Ausfallkosten der Kommunen und Kindertageseinrichtungen beteiligen.

Seit rund einem Monat sind die Kitas wegen der Corona-Pandemie geschlossen. Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) hatte angekündigt, dass sie über die Erstattung der Kita-Gebühren innerhalb der Landesregierung beraten wolle. Dabei geht es um Millionen-Summen.

Bisher verfahren die Kommunen beim Gebührenerlass noch unterschiedlich. Die Stadt Freiburg etwa hat sich dafür ausgesprochen, keine Elternbeiträge zu erheben. Der Gemeinderat muss Anfang Februar noch darüber entscheiden. In Villingen-Schwenningen
(Schwarzwald-Baar-Kreis) sowie in Konstanz am Bodensee wartet man dagegen noch auf die Entscheidung der Landesregierung.

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In Stuttgart müssen Eltern für den Januar erstmal keine Gebühren bezahlen. Die Stadt will aber noch prüfen, ob es dabei bleibt. Bei Eltern, die ihre Kinder in die Notbetreuung schicken, sind die Gebühren grundsätzlich weiterhin fällig.

Die Landesregierung hatte eine Öffnung von Kitas und Grundschulen für Anfang Februar in Aussicht gestellt. In der kommenden Woche soll darüber mit Blick auf das Infektionsgeschehen entschieden werden.