Auch Menschen mit zu wenig Geld haben Anspruch auf ein Existenzminimum. Jedoch erhalten einige Bürgergeld-Empfänger kein Bargeld. Stattdessen müssen sie sich unter bestimmten Umständen mit einer anderen Lösung zufriedengeben.
Der Regelbedarf beim Bürgergeld hilft dabei, dass bedürftige Menschen ihren Lebensunterhalt sichern. Allerdings müssen einige Empfänger sich womöglich auf eine Änderung einstellen. Wer betroffen ist, bekommt kein Bargeld mehr.
Kein Bargeld für Bürgergeld-Empfänger: Das ist der Grund
Zum 1. Januar 2024 wurde das Bürgergeld letztmalig angepasst. Seither dürfen sich Bedürftige über mehr Geld auf dem Konto freuen, um sich trotz steigender Kosten einiges leisten zu können. Auch 2025 haben viele auf eine Erhöhung gehofft, die jedoch ausblieb. Mit der Hilfe des sogenannten Regelbedarfs, der sich für Alleinstehende auf 563 Euro und für Paare auf 506 Euro pro Person beläuft, müssen Bürgergeld-Empfänger nun ihren Lebensunterhalt bestreiten. Dennoch gibt es Situationen, in denen das nicht gelingt.
Wer in Not gerät und sich trotz der Auszahlung des Regelbedarfs beispielsweise keine Lebensmittel mehr leisten kann, hofft auf weitere Unterstützung. Nach Prüfung des Einzelfalls ist es manchmal möglich, Hilfe zu erhalten. Allerdings müssen Betroffene auch damit rechnen, dass ihnen Bargeldauszahlungen gänzlich gestrichen werden. Stattdessen erhalten sie Lebensmittelgutscheine. Das ist allen voran bei regelmäßigem Alkohol- und Drogenkonsum der Fall. Suchterkrankungen führen häufig dazu, dass Betroffene ihr Geld nicht für ihren Lebensunterhalt einsetzen. Es dient vorrangig zur Finanzierung der Suchtmittel, auch wenn es dadurch knapp ist.
Bargeld gestrichen: Worauf Betroffene jetzt unbedingt achten müssen
Auch bei Pflichtverletzungen kann es zu Sanktionen kommen. Ist das der Fall, bleibt oft nur wenig zum Leben übrig. Sofern Bürgergeld-Empfänger kein Bargeld, sondern Lebensmittelgutscheine bekommen, erhalten sie eine sogenannte Sachleistung. Da sie zweckgebunden ist, darf man die Gutscheine nicht anderweitig einsetzen und sollte sich zudem informieren, welche Akzeptanzstellen es gibt.
Für Betroffene dürfte es sich zwar um eine gewöhnungsbedürftige Umstellung handeln. Allerdings sind Lebensmittelgutscheine häufig eine der wenigen Lösungen, um überhaupt an Nahrungsmittel zu kommen. Eine komplette Umstellung ist in Deutschland jedoch nicht geplant. Wer alle Voraussetzungen des Jobcenters erfüllt, hat demnach weiterhin Anspruch auf Bargeld.