Klatsche: Erste Haushalte erwarten hohe GEZ-Rückzahlungen

Euro-Münzen und -Scheine liegen auf einem GEZ-Bescheid. Es sind ein 50-Euro-Schein, ein 20-Euro-Schein, ein 10-Euro-Schein und ein 50-Cent-Stück zu sehen. Auf dem Schreiben sind die Logos der ARD und des ZDF abgebildet.
Symbolbild © imago/Zoonar

Wer in diese spezielle Kostenfalle getappt ist, kann sein Geld jetzt zurückerhalten. Viele Haushalte erwarten GEZ-Rückzahlungen, weil sie für einen Service gezahlt haben, der eigentlich nichts kostet. Für viele dürfte das sowohl ärgerlich als auch erleichternd sein. 

Es ist eine Kostenfalle, die Betroffene wohl lieber vermieden hätten. Erst seit kurzem ist klar, dass sie auf eine Masche hereingefallen sind. Jetzt verlangen einige ihr Geld zurück, weil sie den Betrag niemals hätten zahlen müssen.

Nach Kostenfalle: Viele Haushalte erhalten GEZ-Rückzahlungen

Für einen Service zu zahlen, der eigentlich kostenlos ist ‒ eine solche Erfahrung mussten einige Verbraucher machen, weil sie in eine Kostenfalle getappt sind. Es ist nicht der erste Fall – aber einer, der für Aufregung sorgt. Ein Anbieter verlangte 30 Euro von Kunden für die Ummeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice nach einem Umzug. Dabei können Verbraucher sich über die offizielle Seite des Beitragsservices kostenfrei ummelden oder andere Angelegenheiten regeln.

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Die SSS-Software Special Service GmbH betrieb die Webseite service-rundfunkbeitrag.de und verlangte dort Gebühren für die Weiterleitung von Kundendaten an den Beitragsservice. Eine Arbeit, die innerhalb von wenigen Minuten erledigt ist, soll laut dem Dienstleister aber fast 30 Euro kosten. Weil die Gebühr jedoch nicht gerechtfertigt ist, kam es zunächst zu einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und dem Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv).

So viele Haushalte bekommen hohe GEZ-Rückzahlungen

Um gegen die Ungerechtigkeit vorzugehen, nachdem sich zahlreiche Verbraucher beschwert hatten, wurde im November anschließend eine Sammelklage beim Oberlandesgericht Koblenz eingereicht. Viele Betroffene haben sich der Klage über das Klageregister beim Bundesamt für Justiz angeschlossen. Es soll sich um über 90.000 Betroffene handeln, die nun ihr Geld zurückbekommen könnten. Generell mahnt die Verbraucherzentrale zur Vorsicht: Wer sich online an- oder ummelden möchte, sollte immer über die offizielle Seite des Beitragsservices gehen und die Betreiber einer Seite überprüfen. So lässt sich eine Kostenfalle am besten vermeiden.