
Kritiker haben sich seit jeher gegen die Rundfunkgebühren ausgesprochen. Deshalb dürfte ihnen die Nachricht, dass Millionen Haushalten eine GEZ-Rückzahlung winkt, sehr gefallen. Noch steht die Entscheidung jedoch aus.
Auf Millionen Haushalte könnte wohl bald eine Änderung zukommen, die erfreulich ist. Ihnen winkt nämlich eine GEZ-Rückzahlung, die bis zu 100 Euro ausmachen kann.
Millionen Haushalte zahlen die GEZ-Gebühr
Im Jahr 2024 gab es knapp 47 Millionen Beitragskonten bei der GEZ. Ca. 2,42 Millionen Haushalte sind von der GEZ befreit. Darunter fallen zum Beispiel Bürgergeld-Empfänger sowie unter bestimmten Umständen Rentner, Studenten und Auszubildende. Alle anderen Bürger müssen jeden Monat 18,36 Euro an GEZ-Gebühren zahlen.
Dennoch gibt es Ungleichheiten, die ein Kläger nun auf den Punkt brachte. Er gab in seiner Steuererklärung die GEZ-Gebühren als außergewöhnliche Ausgabe an. Das zuständige Finanzamt lehnte diese Anrechnung jedoch ab und verwies darauf, dass die GEZ-Gebühren reine Privatsache seien. Mit dieser Ungleichbehandlung wollte sich der Steuerzahler nicht zufriedengeben und zog vor das Finanzgericht.
GEZ-Rückzahlung winkt für Millionen Haushalte
Der Bund der Steuerzahler folgt der Argumentation des Klägers und führt sogar noch weitere Argumente an. Nach deutschem Gesetz gehören Rundfunk und Fernsehen zum soziokulturellen Existenzminimum in Deutschland. Dies ist der Grund dafür, dass Bürgergeld-Empfänger von den Gebühren befreit werden. Zum anderen findet der Beitrag deshalb in einigen Bundesländern Berücksichtigung bei der Berechnung der Mindestversorgung von Beamten. Alle anderen Bürger müssen jedoch den vollen GEZ-Beitrag zahlen mit der Begründung, dass es ihr Privatvergnügen sei.
Darin sieht der Bund der Steuerzahler eine grundlegende Ungleichbehandlung. Über diesen Sachverhalt muss nun das Finanzgericht ein Urteil fällen. Wann dies geschehen soll, ist noch offen. Wenn das Gericht der Argumentation Folge leisten sollte, könnten Millionen Haushalte von diesem Urteil profitieren. Wie viel man sich von der GEZ-Gebühr von jährlich 220,32 Euro anrechnen lassen darf, hängt vom zugrunde liegenden Steuersatz ab. Bei einem Satz von 20 Prozent liegt der Betrag bei 44 Euro. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent sind dies schon 66 Euro. Mit 93 Euro können diejenigen rechnen, die den Spitzensteuersatz von derzeit 42 Prozent zahlen.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Bund der Steuerzahler, Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern)














