Karlsruhe (ots) – Beamte des Zolls am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden stellten am vergangenen Montag bei einem serbischen Ehepaar 29.500 Euro mitgeführtes Bargeld fest.
Da das Ehepaar die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Anmeldung nicht abgegeben hatte, wurde ein Verfahren wegen ordnungswidriger Nichtanmeldung von Barmitteln eingeleitet. Das ganze Geld wurde von dem Mann transportiert, daher war er für den vollen Betrag anmeldepflichtig.
Weil der Ehemann keinen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde eine Sicherheit in Höhe von 7.670,- Euro für das zu erwartende Bußgeld einbehalten.
Hintergrund: Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr müssen bei einer Reise in ein Drittland (Land außerhalb der Europäischen Union) schriftlich beim Zoll angemeldet werden.
Da für verschiedene Straftaten wie z.B. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Barmittelbewegungen notwendig sind, dienen diese Anmeldungen zur Aufdeckung bzw. Verhinderung solcher Straftaten. Die Nicht-Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 1 Million Euro belegt werden kann.