Die neue Regierung in Deutschland plant strenge Maßnahmen für die Empfänger von Bürgergeld. Wer aktuell die Grundsicherung erhält, muss im Ernstfall mit knallharten Sanktionen rechnen. Experten sehen diese Pläne sehr kritisch.
Bald könnten neue Maßnahmen für die Empfänger von Bürgergeld eingeführt werden. Wer monatlich die Grundsicherung vom Staat erhält, bekommt dann strikte Vorgaben. Verstößt man dagegen, muss man mit knallharten Sanktionen rechnen.
Neue Maßnahmen für Bürgergeld-Empfänger: Neue Regierung knallhart
In Deutschland beziehen aktuell rund 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld, davon gelten knapp 4 Millionen Menschen als weiterhin erwerbsfähig. Und besonders diese Personengruppe könnten die neuen Maßnahmen der Regierung knallhart treffen. Künftig trägt das Bürgergeld den Namen “Grundsicherung” und Bürgergeld-Empfänger müssen im schlechtesten Fall sogar mit dem kompletten Entzug der Unterstützung rechnen. Experten sehen die Pläne als kritisch, weil sie womöglich zu hart seien.
Aktuell ist es möglich, dass der Leistungsanspruch auf Bürgergeld geringer ausfällt, sofern erwerbsfähige Personen eine ihnen zumutbare Arbeit nicht annehmen. Der Staat behält sich das Recht des “Förderns und Forderns” vor. Heißt: Wer in Notlage gerät, bekommt Unterstützung – muss allerdings auch zeigen, dass er seine Situation verbessern möchte. Ein kompletter Leistungsentzug ist rechtlich quasi nicht möglich. Doch geht es nach der neuen Regierung, soll sich das in naher Zukunft ändern.
Pläne der Regierung: Angst bei Bürgergeld-Empfängern wächst
Viele Empfänger machen sich schon jetzt Sorgen, dass der Prozess der Beantragung und der Auszahlung des Bürgergelds sich in Zukunft schwieriger gestaltet. Denn: Die neue deutsche Regierung sieht deutlich strengere Maßnahmen für Bürgergeld-Empfänger vor. Wer eine Arbeit verweigert, obwohl die Agentur für Arbeit diese als zumutbar ansieht, dem droht der komplette Entzug seiner Leistungen. Experten sehen das als rechtlich schwierig und nur unter einer Bedingung umsetzbar.
2019 urteilte nämlich das Bundesverfassungsgericht, dass Sanktionen grundsätzlich nicht einer Person den kompletten Lebensunterhalt entziehen dürfen. Die Bundesregierung entgegnete, man wolle diese Rechtsprechung zwar achten – dennoch halte man an dem Vorhaben eines kompletten Leistungsentzugs fest. Heißt: Die Bundesregierung müsste sich über das Gerichtsurteil hinwegsetzen, um ihre neuen Pläne vollständig durchzusetzen. Neue Prozesse und ein Rechtsstreit gelten daher als so gut wie vorprogrammiert.