Kompostierung: Deutschland testet erstmals neue Bestattungsform

Eine schlichte, schwarze Urne steht zwischen einigen Steinen im Gras. Vermutlich handelt es sich dabei um eine Grünfläche auf einem Friedhof. Neben der Einäscherung gibt es auch andere Bestattungsformen.
Symbolbild © istockphoto/Lightspruch

In Deutschland gibt es derzeit drei legale Bestattungsformen: Feuerbestattung, See- und Erdbestattung. Im Rahmen einer Pilotphase wird derzeit die Kompostierung als vierte Bestattungsart getestet. Das ist allerdings sehr aufwendig und kostspielig.

Bestattungen, Beisetzungen und dazugehörige Rituale unterscheiden sich in den meisten Kulturen und haben sich im Laufe der Jahrhunderte verändert. Nun gibt es auch auf diesem sensiblen Gebiet innovative Verfahren.

Kompostierung und andere Bestattungsformen

Wenngleich viele Menschen nicht gern darüber reden, gehört der Tod schließlich auch zum Leben. Insofern ist es auch nicht abwegig, sich darüber Gedanken zu machen, was nach dem Ableben mit dem eigenen Körper passieren soll. In den letzten Jahren sind immer mehr neue Bestattungstechniken entwickelt worden, doch nur die wenigsten sind hierzulande legal. So ist zum Beispiel eine Diamantbestattung in Deutschland aus Rechtsgründen nicht erlaubt. Bei dieser Feuerbestattungsvariante wird die Asche des Verstorbenen zu einem synthetischen Diamanten verarbeitet.

Dänemark erwägt derzeit einen Gesetzesentwurf, der Wassereinäscherungen und Kompostierung als neue Verfahren legalisieren soll. Bei der Wassereinäscherung (Resomation) sorgt ein Druckbehälter mit einem alkalischen Wasser-Chemikalien-Gemisch dafür, dass sich der Körper zersetzt. Am Ende sollen lediglich Knochenfragmente übrig bleiben, die durch Pulverisierung der Asche bei einer Feuerbestattung ähneln. Dieses Verfahren verbrauche deutlich weniger Energie als Feuer.

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Human-Kompostierung: Wieder ein Teil der Erde

Die menschliche Kompostierung – auch Reerdigung genannt – ist nicht nur energiesparend, sondern generell sehr umweltfreundlich. Bei dieser Methode verwandeln sich die menschlichen Überreste innerhalb von etwa 40 Tagen in eine Art Humus. Gebettet in einem sargähnlichen Behälter mit guter Belüftung sowie Stroh, Grünschnitt und Holzspänen ist der Körper Mikroorganismen ausgesetzt. Bei dem biochemischen Prozess entsteht Wärme, die zur Zersetzung des organischen Materials beiträgt und alles sterilisiert. Zähne und Knochenfragmente, die das Verfahren überdauern, werden zermahlen. Anschließend kann die nährstoffreiche, neue Erde auf einem Friedhof oder im Garten eingebracht werden.

Während Dänemark bereits über den Gesetzesentwurf diskutiert und die verantwortlichen Stellen alles Notwendige überprüfen, ist die Methode dennoch sehr umstritten. Zum einen ist das Verfahren aufwendig und bedarf speziell angefertigter Behälter und Belüftungssysteme. Zum anderen verstößt die Reerdigung gegen Artikel 1 des Grundgesetzes zum postmortalen Persönlichkeitsschutz. Eine Ausnahme bildet Schleswig-Holstein. Hier läuft seit 2022 ein recht erfolgreiches Pilotprojekt zur Human-Kompostierung.

(Quellen: Deutsches Bestattungsgesetz, Bundesregierung)