Krank und trotzdem arbeiten – neue Krankschreibung kommt für Beschäftigte

Eine erkältete Frau an einem Schreibtisch im Büro. Die Frau muss niesen und hält ein Taschentuch in der einen sowie eine Tasse in der anderen Hand. Im Hintergrund arbeitet eine Kollegin an einem Schreibtisch.
Symbolbild © istockphoto/skynesher

Die Krankschreibung für Beschäftigte in Deutschland soll sich schon bald grundlegend ändern: Die Regierung wird ein neues Modell einführen, das sowohl Zuspruch erhält als auch reichlich Kritik erntet. Die wichtigsten Details zur geplanten Reform im Überblick.

Stimmt der Arbeitgeber zu, können Arbeitnehmer künftig ein neues Modell zur Krankschreibung anwenden. Das ändert sich für Beschäftigte und Betriebe.

Krankschreibung für Beschäftigte: Große Änderung steht bevor

Wer krank ist, sich ausgebrannt fühlt oder depressive Symptome entwickelt, holt sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) und bleibt zu Hause. Das ist die gelernte Praxis in den Betrieben. Allerdings wird sich dieses Prinzip bald ändern ‒ und der Grund hierfür ist die im sogenannten „GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz“ beschlossene Änderung. Schon ab 2028 soll sie gelten. Ab diesem Zeitpunkt wird die offizielle Teilkrankschreibung in Deutschland eingeführt. Ärzte können dann eine geminderte Arbeitsfähigkeit in Stufen wie 50 Prozent bescheinigen.

Reichlich Kritik: Nicht jeder ist begeistert von der Teilkrankschreibung

Für die Praxis im Berufsalltag bedeutet das: Beschäftigte arbeiten weniger Stunden, fallen trotz Krankschreibung aber nicht komplett aus. Sie bekommen zudem ein Teilkrankengeld. Das Modell kommt offenbar nicht bei allen gut an. „So ein Schwachsinn. Entweder krank oder gesund“, schreibt ein Instagram-Nutzer etwa. „Verbesserte Arbeitsbedingungen helfen sicher gegen hohen Krankenstand“, kommentiert eine andere Person. Das Modell bietet jedoch trotz Kritik auch einige klare Vorteile. Für Langzeitkranke sinkt zum Beispiel der Druck bei der Rückkehr in den Job. Der Kontakt zum Team bleibt bestehen und Aufgabenberge stauen sich nicht an. Unternehmen behalten außerdem wichtiges Fachwissen im Betrieb.

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Dem stehen jedoch einige Nachteile gegenüber: Kritiker warnen vor sozialem Druck durch Vorgesetzte, der eher unterschwellig erfolgen könnte. Angestellte könnten trotz Krankheit arbeiten und im schlimmsten Fall gesundheitliche Schäden verschleppen ‒ und das könnte langfristig wohl auch zu einer Steigerung der Krankschreibungen führen. Zudem droht den Arztpraxen ein hoher bürokratischer Aufwand durch die genaue Prozentrechnung. Vorgesehen sind Teilkrankschreibungen zu jeweils 25 Prozent, 50 Prozent und 75 Prozent, die das bisherige Prinzip der 100-prozentigen Arbeitsunfähigkeit lediglich ergänzen und es nicht abschaffen sollen.

(Quellen: BMG, Bundestag)