Krankenkassen-Hammer: Patienten sollen 50 Prozent mehr zahlen

Auf dem Bild sind zahlreiche Geldscheine zu sehen. Im Vordergrund liegt ein Stethoskop, mit dem Ärzte die Atmung abhören.
Symbolbild © istockphoto/TeamDAF

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland stehen vor einer schwierigen finanziellen Lage. Steigende Ausgaben setzen das System unter Druck, deshalb sucht die Bundesregierung nach Wegen, die Entwicklung der Beiträge zu begrenzen.

Versicherte könnten zusätzliche Kosten spüren

Für Menschen mit gesetzlicher Krankenversicherung kann die finanzielle Lage der Kassen konkrete Folgen haben. Zwar soll die Reform den Anstieg der Zusatzbeiträge begrenzen, zugleich sieht das Gesetz an anderer Stelle höhere Eigenbeteiligungen vor. Besonders Menschen, die regelmäßig Medikamente benötigen, können davon betroffen sein. Auch beim Zahnersatz sieht die Reform Veränderungen vor: Die Zuschüsse der Krankenkassen sollen um zehn Prozent sinken. Für Versicherte entsteht damit eine gemischte Situation. Einerseits soll die Reform die Entwicklung der Beiträge bremsen, andererseits können bestimmte Leistungen für den Einzelnen teurer werden.

Patienten sollen 50 Prozent mehr zahlen

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Für viele Menschen kommt die Debatte über höhere Gesundheitskosten nicht isoliert. In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Ausgaben im Alltag gestiegen, deshalb müssen Haushalte ihre finanziellen Spielräume häufig genauer kalkulieren. Steigende Preise treffen dabei unterschiedliche Lebensbereiche und können besonders dann zum Problem werden, wenn zusätzlich regelmäßige Gesundheitskosten anfallen. Wer dauerhaft Medikamente benötigt oder medizinische Leistungen in Anspruch nehmen muss, kann solche zusätzlichen Ausgaben nicht einfach vermeiden.

Der Bundestag hat am 10. Juli das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Die Reform soll die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren und die Entwicklung der durchschnittlichen Zusatzbeiträge begrenzen. Gleichzeitig sieht das Gesetz höhere Zuzahlungen vor. Die bisher weitgehend unveränderten Zuzahlungsbeträge und Zuzahlungsgrenzen sollen um 50 Prozent steigen und anschließend an die Entwicklung der Grundlohnsumme angepasst werden. Für chronisch kranke Menschen bleibt allerdings eine jährliche Belastungsgrenze von einem Prozent des Haushaltsbruttoeinkommens bestehen. Für andere Versicherte gilt weiterhin die Grenze von zwei Prozent.

(Quellen: BMG, Bundesregierung, eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)