Krankmeldung ab sofort nicht mehr gültig – „Gelber Schein Geschichte“

Krankenschein beim Arzt.
Symbolbild © istockphoto/Ralf Liebhold

Vorbei sind die Zeiten als Mann als Arbeitnehmer zur Krankmeldung 3 gelbe Scheine in die Hand bekommen hat. Schon zum 1. Januar 2023 gab es eine Änderung bei den Krankschreibungen. Die Online Krankmeldung hat den gelben Schein abgelöst. Diese ist nicht mehr gültig und Geschichte.

Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen benötigen für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit dem 1. Januar keine gelben Scheine mehr. Diese gehören nun der Vergangenheit an und sind damit Geschichte. Der gelbe Schein wurde von der Online-Krankmeldung abgelöst.

Das hat sich bei der Krankmeldung geändert

Bisher bekam jeder Arbeitnehmer, der sich beim Arzt krankschreiben ließ, drei Scheine in der Arztpraxis ausgehändigt. Einer der Scheine war für den Arbeitgeber, einer dieser Scheine musste an die Krankenkasse geschickt werden und der letzte Schein war für den Arbeitnehmer selber. Doch zum 1. Januar 2023 werden diese gelben Scheine nicht mehr ausgestellt.

Zum Jahreswechsel gab es eine Umstellung im System. Die Arztpraxen sind jetzt in der Lage, die Krankmeldungen digital beziehungsweise elektronisch zur Verfügung zu stellen. Durch die Online-Krankmeldung kann der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selber abrufen. Gleiches gilt für die Krankenkassen, bei denen der Schein nun nicht mehr eingereicht werden muss.

Pflichten bleiben bestehen

Lässt sich ein Arbeitnehmer krankschreiben, dann erhält er einen Schein für seine eigenen Unterlagen. Dennoch bleibt die Pflicht bestehen, den Arbeitgeber über seinen Arbeitsausfall und die Erkrankung zu informieren. Die neue online Krankmeldung, die den Namen eAU-Bescheinigung trägt, wird bislang ausschließlich für gesetzlich Krankenversicherte ausgegeben.

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Privatversicherte erhalten weiterhin für die Krankmeldung die gelben Scheine in Papierform. Die Krankenkasse übermittelt die Daten verschlüsselt an den Arbeitgeber. Darin enthalten sind neben dem Namen des Patienten auch das Start- und das Enddatum der Arbeitsunfähigkeit. Nach wie vor ist dort auch vermerkt, ob es sich um eine Erst- oder Folgemeldung handelt.

Diese Informationen geben Krankenkassen nicht weiter

Bei der neuen Krankmeldung befindet sich auch nicht mehr der Name des behandelnden Arztes. Des Weiteren bleibt es bei dem bisherigen Verfahren, dass die Arbeitgeber nichts über die Diagnose des Arbeitnehmers erfahren.

Derzeit befindet sich die elektronische Krankmeldung in der Testphase beziehungsweise Übergangsphase. Das bedeutet, dass es gelegentlich in den Arztpraxen auch zu Problemen bei der Übermittlung kommen kann. Sollte der Arbeitnehmer noch nicht die Option besitzen, digital auf den Krankenschein zugreifen zu können, so können Arbeitnehmer nach wie vor den klassischen gelben Schein für den Arbeitgeber mitnehmen.