
Eine Krankschreibung am Telefon ist praktisch, unbürokratisch und vor allem entlastend. Nun sind jedoch umfassende Änderungen geplant ‒ und dazu gehört auch die Abschaffung dieser Praxis. Kritiker warnen bereits jetzt vor den Folgen, die auf Arbeitnehmer und Ärzte zukommen.
Wer eine Grippe hat oder unter mentaler Erschöpfung leidet, kann für eine Krankmeldung zum Telefonhörer greifen. Damit soll jedoch schon bald Schluss sein.
Krankschreibung am Telefon: Bald ist sie Geschichte
Ob quälende Rückenprobleme oder ein akuter Bandscheibenvorfall ‒ die häufigsten Krankmeldungen erfolgen wegen sogenannter Muskel-Skelett-Erkrankungen. Außerdem stehen Atemwegserkrankungen ganz weit oben. Hierzu zählen insbesondere Erkältungen. Dass immer mehr Menschen auch aufgrund von psychischen Erkrankungen ausfallen, hängt auch mit der zunehmenden Akzeptanz dieser sowie mit einer präziseren Diagnostik zusammen. Allerdings wiegen kurze Ausfallzeiten in der Statistik weniger schwer als Langzeiterkrankungen. Letztere machen den größeren Anteil aus.
Fehltage in Deutschland: Das sagt die Statistik
Im Jahr 2025 lag der Krankenstand je Mitarbeiter bei 14,6 Tagen. Wie das Statistische Bundesamt informiert, ist die Zahl im Vergleich zu 2021 etwas angestiegen: Es sind im Schnitt 3,4 Tage hinzugekommen. Im Vergleich zu anderen EU-Ländern schneidet Deutschland allerdings nicht sonderlich schlecht ab, wie OECD-Daten belegen. Demnach haben Beschäftigte in anderen Ländern ‒ zum Beispiel in Spanien, Norwegen und Finnland ‒ im Mittel mehr Fehltage. Als Begründung für den Anstieg der Fehltage in Deutschland wird vor allem auf die Verwendung des digitalen Krankheitsnachweises (eAU) verwiesen.
Um die Zahl der Fehltage zu reduzieren, will die Regierung die telefonische Krankschreibung für Arbeitnehmer nun wieder abschaffen. Für viele Beschäftigte bietet diese Form allerdings einige Vorteile: Sie müssen nicht persönlich in die Praxis und können sich stattdessen auf ihre Erholung konzentrieren. Auch der Andrang in Arztpraxen reduziert sich. Deshalb warnen Experten vor einer Überlastung, wenn Patienten künftig wieder persönlich erscheinen müssen. Allerdings bleibt es nicht bei einer Änderung: Auch die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag kommt. Bislang sieht das Gesetz eine attestierte Krankmeldung erst ab dem vierten Tag vor, wobei Arbeitgeber ein Attest grundsätzlich schon ab dem ersten Tag der Erkrankung verlangen dürfen.
(Quellen: GKV-Spitzenverband, Bundesgesundheitsministerium)














