Karlsruhe Insider: Krankmeldung beim Arbeitgeber.
In Zeiten der Corona-Krise kommt es immer wieder vor, dass die Arbeitnehmer in die häuslich angeordnete Quarantäne müssen. Doch wie sieht es aus mit der Krankschreibung durch den Hausarzt? Oder bekommen sie vom Gesundheitsamt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Laut der Kassenärztlichen Bundes-Vereinigung KBV darf der Hausarzt bei Symptomen eine AU-Bescheinigung ausstellen. In diesem fall ist die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen gesichert. Dafür muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die AU-Bescheinigung binnen drei Tagen zukommen lassen.
Ob die Arbeiter möglicherweise dann im Home-Office arbeiten müssen, falls die Möglichkeit besteht, ist bislang noch nicht erörtert worden. dann bräuchte der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer doch keine AU-Bescheinigung, da er für die Zeit der Quarantäne ins Home-Office wechselt.
Besteht die Möglichkeit des Home-Office nicht, dann hat der Arbeitnehmer für die Dauer von bis zu sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Sobald das Gesundheitsamt wieder grünes Licht für den Arbeitnehmer gibt, muss er unverzüglich seinen Arbeitgeber informieren und am nächsten tag seine Arbeit wie gewohnt aufnehmen.