Landkreis Karlsruhe mit neuen Corona-Regeln für Grenzpendler

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Karlsruhe-Insider: Neue Allgemeinverfügung für Grenzpendler.

Im Landkreis Karlsruhe gibt es jetzt eine neue Allgemeinverfügung für Grenzpendler

Das Land Baden-Württemberg hat die Gesundheitsämter um den Erlass einer neuen Allgemeinverfügung gebeten.

Auch der Landkreis Karlsruhe ist diesem Erlass nachgekommen und hat neue Verordnungen aufgestellt, welche nun an den Grenzen neu zu beachten sind.

Die neue Allgemeinverfügung tritt am 19. Februar in Kraft.

Dies Allgemeinverfügung beinhaltet, dass für Personen, die nahe Angehörige besuchen, neue Ausnahmen bestehen.

Falls bei der Einreise noch kein negatives Ergebnis nachgewiesen kann, dieser Test unverzüglich nachzuholen ist.

Zum Ausgleich müssen diese Personen in jeder Woche zwei Tests über sich ergehen lassen. Sind alle diese Tests negativ, dann steht der weiteren Einreise nichts mehr im Wege.

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Alle Personen, die Einsatzaufgaben nach dem Feuerwehrgesetz, Rettungsdienstgesetz oder Polizeigesetz wahrnehmen, sind von einer solchen Testpflicht befreit.