Ein Urteil mit Signalwirkung: Einem Teenager wurde ein schulischer Mehrbedarf zugesprochen – der neue Laptop wird bezahlt! Für viele Bürgergeld-Empfänger könnte es dadurch künftig leichter werden, teure Technik erstattet zu bekommen.
Ein Urteil aus Halle sorgt für eine große Überraschung. Es könnte für viele Familien mit Jugendlichen eine echte finanzielle Erleichterung bringen!
Sensation in Halle: Schülerin erstreitet sich Laptop
Was als vermeintlich kleiner Streit begann, könnte nun große Wellen schlagen: Eine 15-jährige Schülerin hat vergangene Woche vor dem Sozialgericht Halle ein wegweisendes Urteil erstritten und das hat es in sich! Das Jobcenter muss der Jugendlichen die vollen 249 Euro für ein schulisch benötigtes Notebook als Zuschuss zahlen – und zwar nicht als Darlehen wie sonst üblich.
Der Hintergrund: Die Schule der Klägerin hatte für alle Schüler ab Klasse acht ein einheitliches Notebook-Modell zur Pflicht gemacht. Das Jobcenter könnte dies zwar bezahlen, aber nur als Kredit, den die Familie später wieder hätte abbezahlen müssen. Doch damit gab sich das Mädchen nicht zufrieden. Sie zog vor Gericht und bekam jetzt recht.
Bildung als Grundrecht: Der Laptop wird bezahlt
Bei dem Laptop handelt es sich um einen schulisch bedingten Mehrbedarf, den die meisten nicht aus dem regulären Bürgergeld-Regelsatz decken können. Das Sozialgericht Halle erkannte diesen Bedarf ausdrücklich an und verpflichtete das Jobcenter, die Kosten in Höhe von 249 Euro als Zuschuss zu übernehmen – nicht als Darlehen. Eine Rücklage für derartige Ausgaben sei Jugendlichen im Bürgergeldbezug nicht zumutbar, so das Gericht. Die Entscheidung beruht auf den konkreten Umständen des Einzelfalls, insbesondere der schulischen Vorgabe, ein bestimmtes Notebook-Modell verbindlich zu nutzen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber es könnte bundesweit Signalwirkung entfalten. Denn moderne Bildung benötigt moderne Mittel und der Staat muss dafür aufkommen, wenn Familien es sich nicht leisten können. Eltern mit Bürgergeldbezug sollten jetzt also genau hinsehen. Wenn ihr Kind zur Bedarfsgemeinschaft gehört und schulisch ein Laptop benötigt, könnte dieses Urteil ihnen helfen. Immerhin beträgt der Regelbedarf für Jugendliche von vierzehn bis siebzehn Jahren derzeit nur 471 Euro. Da bleibt kein Spielraum für teure Technik. Es bleibt abzuwarten, ob bald bundesweit mehr Schüler von dieser Entscheidung profitieren.