Lockerung: Baden-Württemberg legt Regeln für Geschäft-Öffnungen fest

Menschen ziehen durch die Innenstadt mit Geschäften und Restaurants.
Symbolbild

Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Die baden-württembergische Landesregierung hat die Regeln für die Öffnung von Gartenmärkten und Friseuren festgelegt.

Die geänderte Corona-Verordnung wurde in der Nacht auf Samstag veröffentlicht, wie ein Sprecher der Regierung mitteilte.

Ab diesem Montag dürfen Friseure, Blumenläden aber zum Teil auch Baumärkte im Südwesten wieder Kunden empfangen.

Für den Friseurbesuch ist eine Anmeldung vorgeschrieben und es darf dort keine Bartrasuren geben, da diese nur ohne das Tragen einer medizinischen Maske möglich seien, wie es in der Verordnung heißt. Erlaubt seien Haare waschen, schneiden, färben und föhnen.

Blumenläden, Baumschulen und Garten- aber auch Baumärkte dürfen künftig wieder Pflanzen und Zubehör für den Gartenbau verkaufen. Andere Warenbereiche müssen abgetrennt werden. Wenn der erlaubte Warenanteil eines Ladens mindestens 60 Prozent beträgt, dürfen demnach auch Mischsortimente angeboten werden. Beschränkt wird jedoch die Anzahl der Kunden pro Verkaufsfläche. In Läden mit bis zu 800 Quadratmetern darf sich demnach nur ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhalten. Hat ein Geschäft mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche, darf sich ab dem 801. Quadratmeter Fläche nur noch ein Kunde pro 20 Quadratmeter Fläche aufhalten, heißt es in der Verordnung. Ein Unterschied zwischen Außen- und Innenbereich der Geschäfte wird nicht gemacht.

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