Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Weil er gefundene Munition selbst zum Polizeirevier Biberach gebracht hat, ist gegen einen Mann ein Strafverfahren eingeleitet worden.
Nach Polizeiangaben vom Mittwoch wäre für den Transport am Dienstag eine waffenrechtliche Erlaubnis nötig gewesen, da es sich um erlaubnispflichtige Munition handelte.
Der Mann hatte die Munition auf einem geerbten Grundstück entdeckt. Gegen ihn wird nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz oder das Kriegswaffenkontrollgesetz ermittelt.
Nach Angaben eines Polizeisprechers bringen immer wieder Menschen gefundene Waffen zur Polizei. Der Transport ohne Erlaubnis ist aber eine Straftat. Eine Genehmigung erteilt die Waffenbehörde. Bei einem Fund von Munition oder Schusswaffen muss sonst der Ort gesichert und die Polizei verständigt werden.