Mann überfährt Liebespaar in Baden-Württemberg – Beide tot!

Symbolbild Foto: Kohls/SDMG/dpa

Karlsruhe-Insider / Stuttgart (dpa) – Nach einem Raser-Unfall mit zwei Toten in der Stuttgarter Innenstadt ist ein junger Mann zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt worden.

Das Landgericht sprach den 21-Jährigen am Freitag unter anderem wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge schuldig. «Dass Sie ein Mörder sind, konnten wir nicht feststellen», sagte die Richterin. Zudem verliert der angeklagte Mann nach Verbüßung der Haft für vier Jahre seinen Führerschein.

Angeklagt war er ursprünglich wegen Mordes. Die Kammer berief sich aber in einem noch seltenen Schritt auf den seit 2017 geltenden sogenannten Raser-Paragrafen 315d des Strafgesetzbuches.

Demnach können Autofahrer nicht nur bestraft werden, wenn sie sich an einem illegalen Autorennen beteiligen. Verurteilt werden können auch einzelne Raser, wenn sie das Leben anderer Mensch in «Alleinrennen» aufs Spiel setzen.

Der in Stuttgart verurteilte 21-jährige Deutsche hatte im März bei hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über einen gemieteten Sportwagen verloren. Das Fahrzeug war gegen einen stehenden Kleinwagen geprallt, in dessen Trümmern zwei junge Menschen aus Nordrhein-Westfalen ums Leben kamen. Vor dem Zusammenstoß hatte der PS-starke Wagen des Angeklagten den Angaben eines Gutachters zufolge bis zu 165 Stundenkilometer auf dem Tacho.

Die Richterin warf ihm zwar einen «riskanten und rücksichtslosen Fahrtstil» und eine «hirnlose Raserei» vor, auch sei er sich der Gefahren durchaus bewusst gewesen. Allerdings habe ihm kein bedingter Tötungsvorsatz nachgewiesen werden können. Der 21-Jährige sei sich sicher gewesen, dass er den Sportwagen beherrscht. «Der Angeklagte wollte niemandem schaden», sagte die Vorsitzende Richterin.

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Die Staatsanwaltschaft und die drei Nebenkläger hatten Haftstrafen wegen Mordes gefordert, die Verteidigung hatte sich für eine Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Keine der Parteien wollte sich nach der Verkündung zu einer möglichen Revision äußern.

Erstmals hatte ein Gericht in Baden-Württemberg über eine Mordanklage nach einem Raser-Unfall verhandelt. Für Aufsehen sorgte zuletzt ein Urteil gegen einen Raser in Darmstadt. Nach einem tödlichen Unfall auf einem Autobahn-Parkplatz in Hessen verurteilte das Landgericht den 19 Jahre alten Fahrer zu sechs Jahren und vier Monaten Jugendstrafe. Anders als in Stuttgart werteten die Richter die Tat in ihrer Urteilsbegründung als Mord.

Ein weiterer tödlicher Raser-Unfall wird derzeit in Bayern vor dem Landgericht Deggendorf verhandelt. Die beiden 28 und 54 Jahre alten Angeklagten sollen im Juli 2018 bei Achslach im Bayerischen Wald ein verbotenes Rennen Auto gegen Motorrad veranstaltet und dabei den Tod eines entgegenkommenden Autofahrers verursacht haben. Die Urteile sollen am 21. November gesprochen werden.