Rheinland-Pfalz lockert von Freitag an die Corona-Schutzmaßnahmen deutlich, an den Schulen entfällt sogar die Maskenpflicht.
An den Schulen entfällt – wegen der Schutzfrist nach den Winterferien – erst vom 14. März an die Maskenpflicht im Sport- und Musikunterricht aller Jahrgangsstufen. An den Grund-
und Förderschulen muss dann auch am Platz keine Maske mehr getragen werden – allerdings im Gebäude.Mit der 31. Corona-Bekämpfungsverordnung tritt auch eine neue Absonderungsverordnung in Kraft, die vor allem Kindern und Jugendlichen das Leben leichter macht. An den Schulen bleibt aber noch bis zum 14. März alles wie bisher.
«In den allermeisten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gilt ab Freitag die 3G-Regel», sagte Hoch. Also: geimpft, genesen oder getestet. «Die 2G-Regel gilt nur noch bei Veranstaltungen mit mehr als 2000 Teilnehmenden.» Strenger geht es noch in Clubs und
Diskotheken zu: Sie dürfen zwar seit 23. Dezember 2021 erstmals wieder öffnen, aber nur unter der 2G plus-Regel. Ein Überblick: Maskenpflicht: Immer wenn der Impfstatus oder ein Test kontrolliert werden, kann die Maske wegfallen – sie wird aber weiterhin empfohlen. In nicht-kontrollierten Innenräumen wie beim Einkaufen oder in Behörden ist die Maske weiterhin Pflicht. Quarantäne/Isolation: Minderjährige müssen als Kontaktpersonen von Infizierten nicht mehr in Quarantäne. Die sogenannte Absonderungspflicht gilt für Kinder und Jugendliche nur noch, wenn sie selbst mit dem Coronavirus infiziert sind. Testpflicht für Kinder und Jugendliche: Sie müssen sich bei Freizeitaktivitäten nicht mehr auf das Virus testen. Ausnahme sind Großveranstaltungen ab 2000 Teilnehmern für nicht-immunisierte Jungen und Mädchen. /dpa