Maskenpflicht im Auto! Neue harte Corona-Regeln in Baden-Württemberg

Menschen mit Coronamaske auf der Straße unterwegs
Symbolbild

ka-insider (dpa) – Nachdem Bund und Länder am vergangenen Mittwoch kurzfristig die
sogenannte Osterruhe wieder kassiert haben, bleibt von den angedachten Verschärfungen zunächst nur die Maskenpflicht für Mitfahrende im Auto übrig.

Demnach müssen künftig Menschen, die bei anderen im Auto mitfahren, eine medizinische Maske tragen – solange sie nicht zu einem Haushalt gehören. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.

Die Regel gilt seit dem Montag 29. März in Baden-Württemberg Das Staatsministerium veröffentlichte am Sonntag eine entsprechende Verordnung.

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