Maskenpflicht im Freien: Neue Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg

Symbolbild

Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Wegen des starken Anstiegs der Infektionszahlen ruft Baden-Württemberg die höchste Corona-Alarmstufe aus.

Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wie eine verschärfte Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und zusätzliche Kontaktbeschränkungen sollen am Montag in Kraft treten, wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Samstag nach einer außerordentlichen Kabinettssitzung mitteilte.

Die Pandemiestufe 3 bedeutet den Eintritt in die «kritische Phase». Die beginnt insbesondere dann, wenn die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche die Grenze von 35 überschreitet. Das ist im Südwesten seit vergangenem Donnerstag der Fall. Am Freitag lag die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz bei 42,2.

Konkret gelten ab Montag landesweit folgende Maßnahmen – unabhängig vom Inzidenzwert in der jeweiligen Region:

– Maskenpflicht in der Öffentlichkeit, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

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– Private Zusammentreffen werden auf zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt.

– Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 beschränkt.

– Kliniken sollen ihre Kapazitäten für Corona-Patienten stufenweise anpassen und nicht zwingend notwendige Behandlungen schrittweise reduzieren.

– Die Fieber-Ambulanzen und Corona-Teststellen in den besonders betroffenen Regionen werden wieder hochgefahren. Telemedizinische Behandlungsmöglichkeiten werden ausgeweitet – zur Vermeidung von Kontakten in Arztpraxen.

– Maskenpflicht gilt ab Klasse 5 in den weiterführenden Schulen sowie in den beruflichen Schulen nun auch im Unterricht – das hatte das Kultusministerium bereits am Freitag angekündigt. Bislang galt sie dort nur auf sogenannten Begegnungsflächen wie Schulfluren, Aula und Toiletten. Die nicht-schulische Nutzung des Schulgebäudes wird eingeschränkt. An Hochschulen soll eine weitreichende Maskenpflicht auch auf den Sitzplätzen gelten.