Ein Konzern wirft Hunderte Mitarbeiter raus – und das auf eine Weise, mit der wohl keiner gerechnet hat. Die Arbeiter sind zu Recht sauer, doch Widerstand ist schwierig.
Es gibt viele Arten, auf die ein Unternehmen seine Angestellten feuern kann. Eine sorgt nun aber für heftige Diskussionen und Kritik. Denn ein Konzern warf kürzlich einfach so 400 Mitarbeiter raus und stieß sie damit komplett vor den Kopf.
Massenentlassung auf einem besonders dreisten Weg schockt Betroffene
Am 11. April 2025 erlebten rund 400 Angestellte des Automobilkonzerns Stellantis in den USA einen abrupten Einschnitt in ihre berufliche Laufbahn. Denn an einem offiziell angesetzten Homeoffice-Tag wurden sie zu einem virtuellen Meeting eingeladen, das sich als Massenkündigung entpuppte. Betroffen waren dabei vor allem Fachkräfte aus den Bereichen Software und Ingenieurwesen. Leider gehörten sie auch keiner Gewerkschaft an. Stellantis, bekannt für Marken wie Chrysler, Jeep und Peugeot, begründete die Maßnahme mit dem Ziel, die Effizienz steigern und die Kostenstruktur optimieren zu wollen. Dies ist bereits die dritte größere Personalreduktion innerhalb eines Jahres.
Die Entlassungen stehen im Kontext der strategischen Neuausrichtung des Konzerns hin zur Elektromobilität. Bis 2030 plant Stellantis Investitionen von über 50 Milliarden US-Dollar, um mindestens 25 neue Elektrofahrzeugmodelle auf den Markt zu bringen. Trotz dieser ambitionierten Pläne und einem Börsenwertanstieg von 27 Prozent im Jahr 2025 wirft die Art und Weise der Kündigungen Fragen zur Unternehmenskultur und Mitarbeiterwertschätzung auf. Ein ehemaliger Mitarbeiter beschrieb den Prozess als “digitale Massenentlassung”, was die Anonymität und Kälte des Vorgehens unterstreicht.
Konzern wirft Mitarbeiter raus: Zum Glück nicht überall rechtmäßiges Verfahren
In Deutschland wäre ein solches Vorgehen zum Glück rechtlich nicht zulässig. Denn gemäß § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss eine Kündigung schriftlich erfolgen und eigenhändig vom Arbeitgeber unterschrieben werden. Elektronische Formen wie E-Mail, SMS oder Videokonferenzen sind nicht rechtswirksam. Zudem muss das Unternehmen die Kündigung dem Arbeitnehmer im Original übergeben oder per Post zustellen.
Darüber hinaus unterliegt die Kündigung in Deutschland dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), sofern das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und das Unternehmen mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber einen sozial gerechtfertigten Grund für die Kündigung anführen, wie betriebsbedingte Gründe, verhaltensbedingte Gründe oder personenbedingte Gründe. Fehlt ein solcher Grund, besteht die Möglichkeit, die Kündigung vor dem Arbeitsgericht anzufechten.