Maßnahme: Haushalte können nun Strom mit Nachbarn teilen

Besitzer von PV-Anlagen aufgepasst: Den Strom mit dem Nachbarn zu teilen, ist nun offiziell möglich. Dabei gibt es jedoch einige Punkte zu beachten. Wir berichten alles Wissenswerte zum Energy Sharing.

In anderen Ländern wird das Konzept des Energy Sharings schon länger praktiziert. Nun ist es auch in Deutschland angekommen. Das müssen die Bürger jetzt wissen.

Strom mit den Nachbarn teilen: Seit dem 1. Juni möglich

Sowohl Italien als auch Deutschlands Nachbar Österreich haben es schon erfolgreich vorgemacht: Das sogenannte Energy Sharing kann klappen. Wie eine Umfrage des Energiekonzerns E.ON zeigt, setzen schon heute über 75 Prozent der Eigenheimbesitzer auf Solaranlagen oder beabsichtigen einen Kauf.

Private Solaranlagen produzieren zur Mittagszeit oft große Mengen Strom ‒ der Verbrauch im eigenen Haushalt ist zu dieser Zeit aber meistens gering. Der Akku im Keller ist schnell voll. Bisher floss dieser wertvolle Strom für eine geringe Vergütung einfach ins allgemeine Netz. Das Sharing, also das Teilen, ändert dieses Prinzip nun auch in Deutschland.

Energy Sharing: Was es dabei zu beachten gibt

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Wer Strom übrig hat, leitet ihn virtuell an die Haushalte im Viertel weiter. Die Nachbarschaft ohne eigenes Dach bekommt dadurch günstigen Ökostrom. Zudem stabilisiert das Verfahren die Infrastruktur. Der Strom legt keine weiten Wege zurück, sondern wird direkt nebenan verbraucht. In Deutschland regelt das seit dem 1. Juni 2026 der neue Paragraf 42c des Energiewirtschaftsgesetzes. Das Teilen über öffentliche Leitungen ist damit offiziell erlaubt, wobei die Konditionen individuell innerhalb der jeweiligen Stromgemeinschaft ausgehandelt werden.

Für die Umsetzung müssen Teilnehmer jedoch bürokratische und technische Vorgaben erfüllen. Ohne ein digitales Messsystem funktioniert das Modell nicht. Erzeuger und Empfänger benötigen einen Smart Meter. Nur so kann der Netzbetreiber die Daten im Viertelstundentakt erfassen. Eine weitere Einschränkung betrifft die Region. Das Teilen ist aktuell auf das Gebiet des eigenen Verteilnetzbetreibers beschränkt. Die Ausweitung auf benachbarte Netze folgt erst im Juni 2028. Privatpersonen müssen zudem schriftliche Lieferverträge mit den Abnehmern schließen. Auch die üblichen Netzentgelte bleiben weiterhin ein Kostenfaktor.

(Quellen: Verbraucherzentrale, Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)