Offiziell haben nur die jeweiligen Inhaber Zugriff auf ihre Bankkonten. Doch jetzt könnte alles anders kommen. Die Regierung plant einen entscheidenden Schritt, der dem Staat für einen speziellen Zweck Milliarden sichern soll.
Was bisher sicher schien, gerät plötzlich ins Wanken. Auf bestimmte Bankkonten will die Regierung künftig zugreifen können. Einige Experten üben Kritik an den Plänen.
Zugriff auf Bankkonten geplant: Das steckt hinter den Plänen der Regierung
Ob Überweisungen oder Lastschriften, hierzulande finden täglich Millionen Bankbewegungen statt. Über 90 Prozent der Menschen in Deutschland verfügen über eine Bankverbindung. Viele besitzen lediglich ein Girokonto, während sich ein Teil auch ein zweites Konto eingerichtet hat. Nur diejenigen, die ein Bankkonto eröffnen, verfügen zudem üblicherweise darüber. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Wer anderen eine Vollmacht erteilt, gewährt ihnen ebenfalls den Zugriff.
Nun plant die Bundesregierung einen bedeutenden Schritt. Künftig will man offenbar auf das Geld zugreifen, das sich auf bestimmten Konten befindet. Dabei handelt es sich allerdings nicht um gewöhnliche Girokonten. Vielmehr geht es um solche, auf denen schon über eine sehr lange Zeit keine Bewegungen mehr stattgefunden haben, sogenannte nachrichtenlose Konten. Das Geld soll in einen staatlichen Fond für soziale Zwecke übergehen. Über zwei Milliarden Euro befinden sich offenbar auf solchen Bankkonten. Doch Kritiker warnen vor den Folgen.
Warum der Zugriff problematisch sein könnte
Möglicherweise greift man auf das Geld anderer Menschen zu, die noch am Leben sind, heißt es in der Kritik. Denkbar wären Konten, auf denen jemand vor langer Zeit etwas angespart hat. Dann ginge es um das Eigentumsrecht. Wenn Konten als nachrichtenlos eingestuft werden, sind die Inhaber normalerweise verstorben oder nicht auffindbar. Sofern sich auch keine Erben melden, kann die jeweilige Bank das Geld nach 30 Jahren übernehmen. Das könnte sich allerdings bald ändern. Die Regierung plant die Einrichtung eines zentralen Melderegisters. Bevor dies geschieht, müssen allerdings noch einige rechtliche Hürden genommen werden. Zum Beispiel ist bisher nicht geklärt, wann Bankkonten aus gesetzlicher Sicht überhaupt als nachrichtenlos gelten dürfen. Sobald man sich auf eine Definition geeinigt hat, dürfte mit den nächsten Schritten zu rechnen sein.