
Bankkunden aufgepasst: Unter bestimmten Umständen sind Strafen beim Thema Bargeld möglich. Wer sich in folgender Situation wiederfindet, sollte deshalb einige Punkte beachten. So erspart man sich die ärgerlichen Konsequenzen.
Vielen Bankkunden ist es schon passiert ‒ und nicht immer gibt es einen guten Ausgang. Wer sich Ärger ersparen will, sollte Folgendes beachten.
Klassisches Bargeld darf nicht fehlen
Ein Großteil der Bankkunden in Deutschland hebt bis zu viermal monatlich Geld am Bankautomaten ab, so Umfragen. Die klassische Zahlungsart konkurriert zudem zunehmend mit modernen Zahlungsmethoden. Vor allem Jüngere entscheiden sich immer häufiger für mobiles Zahlen. Dennoch darf etwas Bargeld im Portemonnaie häufig nicht fehlen. Grundsätzlich gilt: Vergessene Scheine am Automaten werden nach etwa 30 Sekunden wieder eingezogen.
Einfach eingesteckt: Strafen bei Bargeld am Automaten
Vergisst ein Bankkunde sein Geld am Automaten, steckt der nächste Kunde die Scheine womöglich ein. Nach deutschem Recht kann das jedoch als Unterschlagung (§ 246 StGB) gewertet werden ‒ und diese ist strafbar. Demnach müssen Betroffene entweder eine Geldstrafe zahlen oder in besonders schweren Fällen sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen, wenn sie einen Fund über zehn Euro für sich behalten und nicht melden. Wer weniger als zehn Euro findet, muss hingegen keiner Meldepflicht nachkommen und darf das Geld einstecken.
Bei einem größeren Fund ist es also wichtig, das Geld zu melden und abzugeben. Das geschieht direkt in der Filiale. Handelt es sich um einen Automaten ohne Filiale, gehen Betroffene zur Polizei. Gut zu wissen: Es kommt vor, dass sich Personen, die ihr Geld am Bankautomaten vergessen haben, manchmal nicht melden. In der Regel steht dem Finder das Geld dann nach sechs Monaten zu. Doch das ist nicht alles: Wer Geld findet und es pflichtbewusst abgibt, darf sogar einen Finderlohn verlangen. Erfolgt ein Fund in den Räumen der Bank, steht dem Finder erst ab einem Wert von 50 Euro eine Entschädigung zu. Zudem verringert sich der Finderlohn etwas ‒ weil die Bank hier offiziell als Finderin eingestuft wird.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Sparkasse, Gesetze im Netz)














