Karlsruhe hat entschieden und verbietet Apothekenautomaten
Der bundesweit erste DocMorris-Apothekenautomat bleibt bis auf Weiteres außer Betrieb. Der Apothekenautomat in Hüffenhardt ist wettbewerbswidrig. Dies ist der Urteilsspruch des Oberlandesgerichtes Karlsruhe. Damit hat die DocMorris Versandapotheke einen erheblichen Dämpfer erhalten.
Vom 19.04. bis 14.06.2017 betrieb die Versandapotheke eine pharmazeutische Videoberatung mit Arzneimittelabgabe. Dies störte nicht nur die Apotheken vor Ort, sondern auch andere Versandapotheken, die noch keinen Apothekenautomat hatten.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe sah den Automaten als eindeutiges Zeichen der Wettbewerbsverzerrung und wies den Betreiber an, den Automaten wieder zu entfernen.
DocMorris hatte mit einem anderen Urteil gerechnet, da in seiner Begründung zur Betreibung die ländlichen Gegenden von dieser Apothekenautomaten profitieren könnten.
Dies wiesen die Richter jedoch ab.