Mega-Stau! 40-Tonner verkeilt sich auf der A5 bei Bruchsal

Foto: Sonia Thome / Einsatz-Report24

Karlsruhe-Insider: Kilometerlange Verkehrsbehinderungen sind die Folge eines Lkw-Unfalls am Mittwochmittag um 11.30 Uhr auf der A5 bei Bruchsal.

Ein Sattelzug kam im Baustellenbereich quer zur Fahrbahn zum stehen.

Wie die Polizei auf Nachfrage mitteilte befuhr ein Sattelzug die Autobahn A5 zwischen Karlsruhe-Nord und Bruchsal in Fahrtrichtung Frankfurt.

Bei der Einfahrt in den Baustellenbereich bei Bruchsal geriet der Sattelzug aus bislang unbekannter Uhrsache außer Kontrolle, prallte in die rechte Schutzplanke, drehte sich und prallte anschließend in die linke Betonleitwand.

Der 40-Tonner verkeilte sich und blockierte die beiden Behelfsspuren auf der Autobahnbrücke in der Baustelle. Der Fahrer blieb nach ersten Erkenntnissen unverletzt, so Christina Krenz der Pressestelle der Polizei Karlsruhe auf Anfrage.

Der Verkehr staute sich auf einer Länge von über 8 Kilometern zurück. Die Polizei war mit mehreren Streifenwagen im Einsatz. Der Lkw musste von einer Bergungsfirma abgeschleppt werden.

+++ UPDATE 14:40 UHR +++

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Karlsruhe (ots) – Mit über 1,7 Promille ist am Dienstagabend ein 58-jähriger Sattelzugfahrer auf der Autobahn A5 unterwegs gewesen und hätte dabei beinahe einen Unfall verursacht.

Nach den bisherigen Erkenntnissen befuhr der 58-Jährige kurz nach 18 Uhr mit seinem polnischen Sattelzug die rechte Fahrspur der A5 in Richtung Norden. Zwischen der Anschlussstelle Ettlingen und dem Autobahndreieck Karlsruhe wurde ein Zeuge auf den Sattelzug aufmerksam, da dieser offenbar in Schlangenlinien fuhr. Als der Zeuge den Lkw daraufhin überholen wollte, musste er dem Sattelzug nach links ausweichen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden.

Die daraufhin alarmierte Polizei konnte den 58-jährigen Fahrer kurz darauf stoppen und kontrollieren. Ein bei ihm durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,7 Promille. Daraufhin ordneten die Beamten eine Blutentnahme an und nahmen den Führerschein des Mannes in Verwahrung.

Der Fahrer muss sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten müssen.