
Viele Empfänger von Bürgergeld wissen nicht genau, ob und wie viel sie sich dazuverdienen dürfen. Zwar unterstützt das Jobcenter dieses Engagement, jedoch gilt es dabei, bestimmte Dinge zu beachten.
Manchen reicht es zum Leben, anderen wiederum nicht. Das Bürgergeld soll zumindest den Lebensunterhalt sichern. Wer mehr will, muss selbst etwas dafür tun.
Zuverdienst als Bürgergeld-Empfänger – das ist möglich
So viel vorweg: Es ist sehr wohl möglich, sich als Bürgergeld-Empfänger etwas dazuzuverdienen. Jedoch lassen sich damit auch keine großen finanziellen Sprünge machen. Ist der Verdienst nämlich zu hoch, rechnet das Jobcenter die überschüssige Summe an und zieht diese wiederum vom Bürgergeld ab. Legt sich zum Beispiel eine alleinstehende Person einen Minijob für aktuell 603 Euro zu, sieht die Rechnung folgendermaßen aus.
Als Alleinstehender bekommt man einen Regelbedarf von 563 Euro – dieser Betrag ist seit zwei Jahren unverändert. Ohne dass etwas abgezogen wird, darf man sich grundsätzlich 100 Euro dazuverdienen. Übersteigt der Betrag diese Grenze, ist mit Abzügen zu rechnen. Bei einem Minijob-Verdienst bleiben von 603 Euro nur maximal 208,90 Euro übrig. Den Rest behält das Amt quasi ein, indem die Differenz vom Bürgergeld abgezogen wird. Die Summe setzt sich zusammen aus dem Grundfreibetrag und den jeweiligen Sätzen von 20 Prozent (auf Einkommen zwischen 100 und 520 Euro) und 30 Prozent (auf Einkommen zwischen 520 und 603 Euro).
Bürgergeld-Empfänger: Dazuverdienen ja, aber …
Die Berechnung ist nur beispielhaft und stark heruntergebrochen. Wie viel ein Bürgergeld-Empfänger dazuverdienen darf, hängt von mehreren Faktoren ab. Der Grundfreibetrag von 100 Euro gilt generell. Jedwedes Einkommen darüber wird prozentual angerechnet. Weiterhin ist für den Freibetrag ausschlaggebend, ob minderjährige Kinder zur Bedarfsgemeinschaft gehören und welcher Art das erzielte Einkommen ist. Wollen sich etwa Geringverdiener ihren Lebensunterhalt mit Bürgergeld aufstocken, ist die Höhe des anrechenbaren Einkommens ausschlaggebend. In die Berechnung fließen außerdem abzugsfähige Beträge wie Unterhaltsverpflichtungen, Steuerabgaben und Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung mit ein.
Mit der neuen Grundsicherung will die Bundesregierung die Regelungen zum Zuverdienst etwas lockern. Damit sollen Bürgergeld-Empfänger zu einer Beschäftigung ermuntert und der Staat finanziell entlastet werden. Der Lohnabstand gegenüber Erwerbstätigen soll jedoch gewahrt bleiben, sodass die Vorteile einer geregelten Arbeit klar ersichtlich sind.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Bundesagentur für Arbeit)














