Mehrere Zuschüsse können jetzt Millionen Bürger beantragen

Eine nicht zu erkennende Person, vermutlich ein Mann, hält mit der rechten Hand einen 20-Euro-Schein, zwei 50-Euro-Scheine und einen 100-Euro-Schein in die Kamera. In der linken Hand hält er einen schwarzen Geldbeutel mit gelber Umrandung.
Symbolbild © imago/imagebroker

Viele Haushalte verschenken monatlich bares Geld, weil sie staatliche Förderungen aus Unwissenheit nicht in Anspruch nehmen. Ein Überblick über die aktuellen Regelsätze zeigt, welche Zuschüsse Rentner jetzt beantragen können und wie hoch die finanzielle Entlastung tatsächlich ausfällt.

Bleibt der Kühlschrank immer häufiger leer, ist Hilfe gefragt. Vor allem eine Gruppe leidet häufig unter finanziellen Problemen. Diese kann folgende Zuschüsse beanspruchen.

Geldprobleme: Mehrere Zuschüsse können beantragt werden

Viele müssen Flaschen sammeln oder Familienmitglieder um Hilfe bitten: Die Altersarmut in Deutschland nimmt zu. Unter anderem belasten hohe Preise für Lebensmittel den Alltag. Das gesetzliche Rentensystem steht derzeit zudem vor großen finanziellen Herausforderungen, was auch nachfolgenden Generationen Sorge bereitet. Wer im Alter schon jetzt mit wenig Geld auskommen muss, findet jedoch staatliche Hilfe. Vier verschiedene Programme unterstützen bedürftige Senioren auf eigenen Antrag.

Welche staatlichen Hilfen jetzt möglich sind

Die Krankenkassen zahlen einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dabei richtet sich diese finanzielle Hilfe an gesetzlich, freiwillig oder privat versicherte Rentner mit geringen Bezügen. Der Antrag erfolgt direkt bei der eigenen Kasse. Bei vorliegender Pflegebedürftigkeit leistet die Pflegekasse zudem Unterstützung. Abhängig von der persönlichen Einstufung durch den Medizinischen Dienst fließen bis zu 990 Euro für die häusliche Pflege durch Angehörige oder Bekannte. Bei Pflegegrad 1 steht Senioren ein Entlastungsbetrag von 131 Euro zu.

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Eine weitere Entlastung bei den Wohnkosten bietet das staatliche Wohngeld für Mieter sowie für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen. Die zuständige Wohngeldbehörde berechnet die genaue finanzielle Summe individuell nach Größe des Haushalts, Höhe der Miete und Gesamteinkommen. Für den Antrag sind Mietverträge und aktuelle Rentenbescheide nötig. Reicht das persönliche Einkommen selbst damit nicht für das Existenzminimum, springt die Grundsicherung im Alter ein. Das Sozialamt zahlt die finanzielle Leistung ab dem Erreichen der regulären Altersgrenze an Personen ohne ausreichendes Einkommen oder Vermögen. Paare bekommen im Jahr 2026 pro Person 506 Euro. Wer alleinstehend ist, profitiert von 563 Euro. Zusätzlich übernimmt das zuständige Amt die tatsächlichen Kosten, die für die Unterkunft und für das Heizen anfallen.

(Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Bundesministerium für Wohnen, eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)