Merz-Regierung greift durch: Maßnahme für Wohnungen kommt

Bundeskanzler Friedrich Merz hielt ein Abschlussstatement, nachdem er die Messe IAA Mobility 2025 besucht hatte. Die wichtige Messe in München ist auch ein wichtiger Gradmesser für die Elektromobilität in Deutschland.
Symbolbild © imago/Wolfgang Maria Weber

Jetzt greift die Merz-Regierung hart durch. Eine neue Maßnahme für Wohnungen kommt. Und diese betrifft viele Millionen Menschen, daher sollte man sich gut darauf vorbereiten.

Die Merz-Regierung hat nun eine neue Maßnahme für Wohnungen in Deutschland geplant. Viele Menschen werden davon betroffen sein. Es ist wichtig, diese neuen Dinge zu kennen.

„Hartes Durchgreifen“: Neue Maßnahmen kommen

Die Merz-Regierung hat einen weitreichenden Gesetzentwurf für Wohnungen in Deutschland vorgelegt. Mit diesem will man gegen überhöhte Wohnkosten und sogenannten Mietwucher vorgehen. Im Rahmen der Großen Koalition hat die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig von der SPD einen Entwurf vorgestellt, der den angespannten Wohnungsmarkt entlasten soll. Diese Reform betrifft dabei gleich mehrere zentrale Bereiche des deutschen Mietrechts. So stehen die Regelungen für möblierte Wohnungen, Indexmieten, Kurzzeitmieten und auch der Kündigungsschutz im Fokus. Ziel der Merz-Regierung ist es, Schlupflöcher zu schließen, über die Vermieter derzeit noch die Mietpreisbremse umgehen können.

Ein besonders zentrales Element ist dabei das Thema möblierte Wohnungen. Teilweise durften Vermieter hohe Aufschläge für die Möblierung verlangen – oft ohne eine weitreichende Begründung. Zukünftig will man dafür sorgen, dass die Zuschläge transparent ausgewiesen werden. Zusätzlich soll eine Obergrenze eingeführt werden. Auch für voll möblierte Wohnungen soll dann ein Pauschalzuschlag von maximal fünf Prozent der Nettokaltmiete zulässig sein.

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Auch in Sachen Kurzzeitmietverträge greift die Merz-Regierung durch. Denn diese waren bisher von der Mietpreisbremse ausgenommen. Im neuen Gesetzentwurf steht nun allerdings, dass ein Mietvertrag nur dann die Mietpreisbremse umgehen kann, wenn er für maximal sechs Monate abgeschlossen wird. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Deckelung der Indexmieten. Indexmieten, die sich an der Inflation orientieren, können schnell zu einem starken Anstieg der Mietkosten führen. Nach den Plänen des Justizministeriums will man nun eine jährliche Erhöhung derartiger Verträge auf höchstens 3,5 Prozent begrenzen.

Dinge werden drastisch verändert

Auch der Kündigungsschutz wird überarbeitet. Hier will die Merz-Regierung dafür sorgen, dass fristlose Kündigungen unwirksam sind, wenn der Mieter innerhalb einer bestimmten Frist die rückständige Miete vollständig begleicht.

Der Entwurf der Merz-Regierung wird nun im Bundeskabinett beraten, bevor man ihn in den Gesetzgebungsprozess des Bundestags einbringt. Eine Expertenkommission will bis zum Ende des Jahres zudem Vorschläge erarbeiten, wie man die Sanktionen gegen Verstöße gegen die Mietpreisbremse noch weiter ausweiten kann.

(Quellen: ARD-Hauptstadtstudio, dpa, Bundesjustizministerium, eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)