Es gibt wohl kaum jemanden in Deutschland, der kein Bankkonto besitzt. Millionen Bankkunden müssen jetzt handeln, wenn sie einen bestimmten Hinweis erhalten haben. Wer sich nicht daran hält, dem drohen 30.000 Euro Strafe.
Alleine aufgrund von regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben haben viele Menschen ein Bankkonto. Nur einige wenige haben kein Konto – aus unterschiedlichen Gründen. Viele Bürger nutzen das Konto auch für Sparanlagen. Nun sollten Millionen Bankkunden handeln, denn wenn sie dies nicht tun, müssen sie bis zu 30.000 Euro Strafe zahlen.
Ohne Konto keine Teilnahme am öffentlichen Leben
Es gibt wohl heutzutage nur wenige Menschen, die kein Bankkonto haben. Dies sind jedoch absolute Ausnahmen. Wer kein Konto besitzt, kann am gesellschaftlichen Leben nur mit großen Schwierigkeiten teilnehmen. In der heutigen Zeit werden Überweisungen wie Miete, Strom- und Wasserrechnungen, aber auch Einnahmen wie Kindergeld, Löhne und Gehälter auf das Konto überwiesen. Gab es früher noch die Möglichkeit, sich bestimmte Einkünfte über einen Scheck auszahlen zu lassen, wurden auch diese Wege inzwischen eingeschränkt oder komplett abgeschafft.
Millionen Menschen müssen jetzt aufpassen
Die Mehrheit der Menschen besitzt jedoch nicht nur ein normales Konto, sondern auch ein Sparkonto. In Deutschland muss man allerdings hierfür einiges an Gebühren bezahlen. Darunter fallen beispielsweise monatliche Kontogebühren. Außerdem muss man sich an die Konditionen und Auszahlungsbedingungen der jeweiligen Bank oder Sparkasse halten. Deshalb haben viele Menschen für sich schon eine Alternative gefunden: ein Konto im Ausland. Dies ist meistens nicht nur sehr viel günstiger, sondern kann auch steuerliche Vorteile bieten. Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es tatsächlich auch. Denn Kunden mit einem Auslandskonto müssen bestimmte Dinge unbedingt beachten.
Denn wer Ein- und Auszahlungen im Wert von 12.500 Euro und mehr im Monat hat, muss diese melden. Dies gilt auch für Transaktionen in diesem Umfang in Fremdwährungen. Besitzt man im Ausland eine Geldanlage in Form eines Festgeldes, muss man dies ab einer Anlagedauer von über einem Jahr ebenfalls melden. Bis zum fünften Kalendertag des Folgemonats bei Wertpapieren und spätestens am siebten Tag bei anderen Anlagen muss man diese gemeldet haben. Tut man dies nicht, droht eine Strafe von bis zu 30.000 Euro.