Millionen Bürger betroffen: 5 neue Pflichten kommen im Dezember

Um den 25. eines Monats ist in einem Kalender ein roter Kreis markiert. Daneben befindet sich auf der Kalenderseite eine rote Schleife, die wohl auf die Weihnachtsfeiertage verweist.
Symbolbild © istockphoto/fstop123

Der Monatswechsel naht. Im Dezember kommen neue Pflichten und Änderungen auf Deutschland zu. Einige Anpassungen dürften bei so manchem für eine Überraschung sorgen. Fünf wichtige Neuerungen im Überblick.

Ob für Verbraucher oder Unternehmen: Im ersten Wintermonat ist vieles neu. Wer vorbereitet sein will, sollte jetzt Folgendes im Blick behalten.

Änderungen und neue Pflichten im Dezember 

Nicht nur die Adventszeit beginnt. Für Bürger in Deutschland ergeben sich im Dezember einige Änderungen, die Aufmerksamkeit erfordern. Sowohl Bahnfahrer als auch Rentner sind beispielsweise betroffen. Kunden der Deutschen Bahn mussten in den vergangenen Jahren immer wieder Preiserhöhungen hinnehmen. Auch jetzt steigt zwar bundesweit der Preis für das Deutschland-Ticket, doch ansonsten bleiben die Angebote unverändert. Eine wesentliche Änderung im Dezember ist lediglich der Fahrplanwechsel für die kommende Saison. Der neue Plan gilt ab dem 14. Dezember 2025. Wer verreist, sollte seine Fahrtstrecken und -zeiten daher genau überprüfen.

Gleich zwei Änderungen ergeben sich außerdem für Rentner. Die erste Neuerung betrifft eine Auszahlungsregelung. Bisher waren Zahlungen per Scheck noch möglich. Bald ist jedoch Schluss mit dem traditionellen Service, und zwar aus Kosten- und Effizienzgründen. Damit müssen sich zahlreiche Betroffene umstellen. Wer kein eigenes Girokonto hat, sollte sich schnellstmöglich um die Eröffnung kümmern. Eine mögliche Alternative dazu: Das Geld landet auf dem Konto einer Vertrauensperson. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um eine Bankverbindung innerhalb der EU/SEPA handelt.

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Verbraucher aufgepasst: Eine Änderung betrifft das Onlineshopping 

Die zweite Änderung betrifft die Erwerbsminderungsrente. Bisher erfolgte die Auszahlung des Zuschlags separat, künftig jedoch zusammen mit der Rente. Weil sich die Berechnungsmethode ebenfalls ändert, könnte es vereinzelt zu Neuerungen bei der Endsumme kommen. Davon sind im Vergleich jedoch nur wenige betroffen. Wer einen Teil der Zahlung gleich zum Shoppen im Netz ausgeben will, sollte sich auch auf diese Änderung einstellen, die generell alle Verbraucher betrifft.

Denn Onlineshops werden zu einem „Widerrufsbutton“ verpflichtet. Für die Umsetzung der EU-Vorgaben hat Deutschland noch bis zum 19. Dezember 2025 Zeit ‒ und die Einführung des Buttons müssen Shopbetreiber bis 19. Juni 2026 sicherstellen. Auf diese Weise soll es Kunden möglich sein, ihre Bestellung auf der Seite ohne großen Aufwand direkt zu widerrufen. Außerdem gibt es Neues aus der Verkehrsbranche. Die Fernlenk-Verordnung (StVFernLV) tritt zum Monatswechsel in Kraft. Das bedeutet, dass Fahrzeuge in Zukunft offiziell per Fernlenkung auf den Straßen unterwegs sein dürfen ‒ also ohne Fahrer.

(Quellen: Deutscher Bundestag, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Verkehr)