Bald ist es so weit. Deutsche Arbeitnehmer bekommen im September die Energiepreispauschale ausgezahlt. Doch viele haben keine Freude daran.
300 € bekommen deutsche Arbeitnehmer im September ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt brutto. Was netto dabei herauskommt, ist unterschiedlich. Mehr Geld ist es auf jeden Fall. Nur für ca. 7 Millionen Deutsche nicht. Denn diese müssen die Sonderzahlung möglicherweise wieder abgeben.
Die Energiepreispauschale (EPP) birgt ein großes Problem
In wenigen Tagen haben deutsche Arbeitnehmer die EPP auf dem Konto. Doch nicht alle dürfen sich darüber freuen. Denn es gibt ein großes Problem. Dieses zeigt die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) auf.
Denn: Die Energiepreispauschale ist nicht unpfändbar. „Leider wurde versäumt, die Unpfändbarkeit der Leistung klar im Gesetz zu regeln“. So, Ines Moers. Sie ist die Geschäftsführerin der BAG-SB.
Das bedeutet, dass überschuldetet Bürger dieses Geld wahrscheinlich direkt wieder abgeben müssen. Denn es kann zur Tilgung der Schulden eingezogen werden. Von dieser Problematik sind bis zu sieben Millionen Menschen in Deutschland betroffen.
Bundesfinanzministerium reagiert auf das Problem
Der Alarm der BAG-SB blieb nicht unerhört. Das Bundesfinanzministerium reagiert sehr zeitnah. Es veröffentlicht einen Hinweis auf der Website. In diesem ist zu lesen, dass die Energiepreispauschale nicht als Arbeitslohn pfändbar ist.
Doch dies reicht laut BAG-SB nicht aus. Denn dadurch entsteht keine juristische Sicherheit für überschuldete Bürger. Denn bei einer Kontopfändung ist die EPP trotzdem weg.
Im Ernstfall müssen dann die Gerichte entscheiden, ob das Geld pfändbar ist oder nicht. Doch diese Chance nehmen viele sicherlich nicht in Anspruch. „Den Schritt zum Gericht scheuen viele, andere wissen nicht, dass es diese Möglichkeit der Freigabe gibt und viele trauen sich auch nicht zur Schuldnerberatung“. Dies gibt die BAG-SB zu bedenken.
Es drohen fatale Folgen für die Bürger
Wird die EPP gepfändet, haben viele Bürger ein Problem. Sie können ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. Somit droht eine eventuelle Strom- oder Gassperre. Im schlimmsten Fall müssen Verbraucher dann einen Winter in der kalten Wohnung verbringen.