
Bürgergeld-Empfänger erhalten staatliche Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums. Die Hilfe setzt sich aus dem Regelbedarf sowie den Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Einige Bürgergeld-Empfänger erhalten nun eine zusätzliche Erleichterung.
Der Regelbedarf soll Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung, Strom, Körperpflege, Kommunikation und den täglichen Bedarf abdecken. Zusätzlich übernimmt das Jobcenter im Normalfall die angemessene Miete sowie Heizkosten. Für besondere Lebenslagen können weitere Leistungen hinzukommen.
Am Limit: Viele Menschen sind auf das Bürgergeld angewiesen
In Deutschland beziehen rund 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. Ziel der staatlichen Hilfe ist es, eine grundlegende finanzielle Absicherung zu gewährleisten und gleichzeitig den Weg zurück in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Entgegen gängiger Vorurteile handelt es sich nicht ausschließlich um Langzeitarbeitslose. Viele Leistungsbezieher sind erwerbsfähig, finden jedoch keine passende Stelle oder sind alleinerziehend, pflegen Angehörige oder können aus gesundheitlichen Gründen nur eingeschränkt arbeiten. Auch Menschen, die trotz Arbeit nicht genug verdienen, zählen dazu. Allerdings geraten viele Bürgergeld-Empfänger trotz der staatlichen Unterstützung zunehmend unter finanziellen Druck.
Bürgergeld-Empfänger erhalten Erleichterung
In den vergangenen zwölf Monaten sind zahlreiche Kosten deutlich gestiegen. Lebensmittel, Energie, Mobilität und Alltagsdienstleistungen belasten die Haushaltskassen stärker als zuvor. Der Regelbedarf wächst zwar schrittweise, gleicht die Preisentwicklung jedoch oft nur teilweise aus. Unerwartete Ausgaben, Nachzahlungen oder kaputte Haushaltsgeräte bringen viele schnell an ihre Grenzen. Für Bürgergeld-Empfänger kann die jährliche Energieabrechnung dabei finanzielle Entlastung bringen.
Entscheidend ist, wofür Haushalte den Strom nutzen. Das Jobcenter ordnet normalen Haushaltsstrom dem Regelbedarf zu und zahlt ihn pauschal aus. Wer zu hohe Abschläge geleistet hat, erhält ein Guthaben, das in der Regel beim Haushalt bleibt und nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird – auch dann nicht, wenn es mit künftigen Abschlägen verrechnet wird. Anders verhält es sich bei Strom zum Heizen oder für zentrale Warmwasseranlagen. Diese Kosten gehören zu den Unterkunfts- und Heizkosten. Entstehende Guthaben berücksichtigt das Jobcenter und kürzt die Leistungen ab dem Monat der Gutschrift.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Sozialrechtliche Fachinformationen, Behördenangaben der Jobcenter)














