Millionen Bürgergeld-Empfänger jubeln – Auszahlung steht nun fest

Eine schwarze Geldbörse mit einer goldenen Aufschrift auf einem Holztisch. Die Aufschrift lautet "Bürgergeld". Aus dem Portemonnaie gucken mehrere Euro-Scheine heraus. Es handelt sich um einen 50-Euro-Schein, einen 20-Euro-Schein und einen 10-Euro-Schein.
Symbolbild © istockphoto/Stadtratte

Für viele Bedürftige und auf staatliche Leistungen angewiesene Menschen in Deutschland wird es zum Monatsende immer knapp. Erfreulich ist da diese Nachricht für Millionen Bürgergeld-Empfänger, dass nun der Termin für ihre nächste Auszahlung feststeht.

Das Bürgergeld sorgt auch 2025 weiterhin für finanzielle Sicherheit bei Millionen Menschen in Deutschland, auch wenn es weiterhin die gesellschaftliche und politische Bühne polarisiert. Nun steht für die Bürgergeld-Empfänger im Land die nächste Auszahlung bereit.

Für Bürgergeld-Empfänger ist die Auszahlung der wichtigste Termin im Monat

Seit Anfang 2023 ersetzt das Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Es soll Menschen unterstützen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Die Auszahlung erfolgt dabei monatlich im Voraus, damit das Geld rechtzeitig zur Verfügung steht. Um Verzögerungen zu vermeiden, wird die Überweisung in der Regel am letzten Bankarbeitstag des Vormonats veranlasst.

Für den Februar 2025 bedeutet das, dass das Geld am Freitag, den 31. Januar, überwiesen wird. Spätestens am Montag, den 3. Februar, sollte der Betrag dann auf dem Konto sein. Wer sein Bürgergeld an diesem Tag nicht erhält, sollte zunächst bei der Bank nachfragen, ob eine Verzögerung vorliegt. Falls das Problem nicht dort liegt, kann das zuständige Jobcenter weiterhelfen. Besonders zum Monatswechsel kann es je nach Bank zu Unterschieden in der Buchungszeit kommen, sodass einige Zahlungen erst im Laufe des Tages gutgeschrieben werden.

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Nicht jeder erhält gleich viel: Unterschiedliche Summen beim Bürgergeld

Das Bürgergeld als Sozialleistung zur Existenzsicherung richtet sich in Deutschland an Menschen, die erwerbsfähig sind, aber nicht genug Einkommen haben, um ihren Lebensunterhalt selbst zu decken. Neben Arbeitslosen gehören auch Geringverdiener, Menschen in Umschulungen oder Weiterbildungen sowie Personen in finanziellen Notlagen zum Kreis der Anspruchsberechtigten. Die Höhe des Bürgergeldes hängt dabei von der jeweiligen Lebenssituation ab.

Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten beispielsweise derzeit 563 Euro im Monat, während Paare jeweils 506 Euro pro Person bekommen. Junge Erwachsene unter 25, die noch bei ihren Eltern wohnen, beziehen bei dieser monatlichen staatlichen Sozialleistung 451 Euro. Für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren beträgt der Satz 471 Euro, Kinder zwischen 6 und 13 Jahren erhalten 390 Euro. Derzeit ist eine Erhöhung des Bürgergeldes für 2025 nicht vorgesehen. Denn die Bundesregierung sieht aufgrund der gesunkenen Inflation und der stabileren wirtschaftlichen Lage keine Notwendigkeit für eine Anpassung.