Bald erhalten Millionen Deutsche Post von ihrer Rentenversicherung. Dabei handelt es sich um eine wichtige Wahl. Bürger sollten ihr Mitspracherecht nutzen.
Alle sechs Jahre sendet die Deutsche Rentenversicherung per Post einen speziellen Brief an Millionen Deutsche. In diesem Schreiben wird zur Sozialwahl 2023 aufgerufen. Insgesamt haben 52 Millionen Menschen das Recht, an dieser Wahl teilzunehmen. Doch was genau bedeutet das?
Bürger bekommen ein Mitspracherecht bei der Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) wird laut einem Bericht wie die gesetzlichen Krankenkassen durch selbstverwaltete Gremien organisiert. Bei der DRV ist hier die Vertreterversammlung zuständig, während es bei den Krankenkassen die Verwaltungsräte sind. Die Vertreterversammlung der DRV besteht aus dreißig ehrenamtlichen Mitgliedern, wobei die eine Hälfte die Interessen der Versicherten vertritt und die andere Hälfte die Arbeitgeber repräsentiert.
Die Grundidee dahinter ist, dass diejenigen, die Beiträge für ihre zukünftige Rente zahlen, auch ein Mitspracherecht haben sollten. Alle sechs Jahre finden Wahlen für diese Selbstverwaltungsgremien statt. Bis zum 31. Mai 2023 können Stimmberechtigte ihre Stimme bei der Sozialwahl 2023 abgeben. Zwischen dem 21. April und dem 3. Mai erhalten die Wahlberechtigten ihre Wahlunterlagen.
Rentenzahler können jetzt ihre Versicherung bei der Sozialwahl wählen
Wer tritt also zur Wahl an? Bei den Sozialparlamenten werden keine Einzelpersonen gewählt, sondern Wahllisten. Hinter diesen stehen Kandidaten, die dann ins Parlament einziehen. Die Wahllisten werden von Organisationen und Gewerkschaften zusammengestellt. Bei den verschiedenen Versicherungen gibt es verschiedene Wahllisten, über die du dich auf der Webseite www.sozialwahl.de informieren kannst.
Die größte Versicherung, in die Millionen von Menschen für ihre spätere Rente einzahlen, ist die DRV. Bei der Rentenversicherung stehen verschiedene Wahllisten für das Jahr 2023 zur Verfügung. Darunter sind zum Beispiel die “BfA DRV-Gemeinschaft – Die Unabhängigen – Interessengemeinschaft der Versicherten und Rentner in der Deutschen Sozialversicherung e. V.”, die “ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft in der Deutschen Rentenversicherung Bund” und die “TK-Gemeinschaft, unabhängige Versichertengemeinschaft der Techniker Krankenkasse e. V.”. Weitere Informationen zu den Rentenversicherungen findest du online.