Millionen Haushalte: Befreiung vom Rundfunkbeitrag soll kommen

Die Nahaufnahme eines Bescheides der GEZ inklusive eines Überweisungsscheins von ARD und ZDF. Es ist die Aufforderung zum Zahlen der Rundfunkgebühren, die in Deutschland Pflicht sind und gezahlt werden müssen. 
Foto: BaföG aktuell/Gemeinfrei

Auch wer ARD, ZDF und Co. nicht nutzt, wird zur Kasse gebeten. Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag wünschen sich deshalb viele Bürger. Diese sollten jetzt aufpassen. Denn: Nicht jeder muss zahlen. 

Miete, Einkauf, Versicherungen ‒ und obendrauf noch der Rundfunkbeitrag. Er ist für viele eine zusätzliche Last. Manchmal ist jedoch eine Befreiung möglich.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich: Nicht jeder muss zahlen

Manche zahlen ihn stillschweigend, andere protestieren, bezeichnen ihn als “Zwangsabgabe” und wollen sogar klagen. Klar ist: Vor dem Rundfunkbeitrag kann sich bisher kaum einer drücken. Jedoch gibt es Ausnahmen. Unter bestimmten Umständen ist eine Befreiung von der Gebühr möglich. Die Voraussetzungen sind streng geregelt. Wer sie jedoch erfüllt, kann sich auf eine finanzielle Entlastung freuen, da die Lebenshaltungskosten vieler Menschen in Deutschland ohnehin gestiegen sind.

Ob Haushalte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen oder nicht, spielt dabei allerdings keine Rolle. Grundsätzlich werden alle zur Kasse gebeten. Derzeit beläuft sich die monatliche Summe auf 18,36 Euro. Zumeist erfolgt eine vierteljährliche Zahlung im Voraus. Dann werden 55,08 Euro abgebucht oder überwiesen. Auch über eine Erhöhung wurde in der Vergangenheit bereits diskutiert. Bis 2027 soll sich die aktuelle Beitragshöhe jedoch nicht ändern. Um sich von der Zahlung befreien zu lassen, müssen Haushalte einige Nachweise erbringen.

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Antrag stellen: Das sind die Voraussetzungen für eine Befreiung 

Grundsätzlich muss die Rundfunkgebühr nur einmal pro Wohnung entrichtet werden. Paare sollten daher sicherstellen, dass sie den Betrag nicht doppelt bezahlen. Gleiches gilt für Wohngemeinschaften, etwa mit Freunden. Wer jedoch Sozialhilfe bezieht, in einer stationären Einrichtung lebt oder Bürgergeld bekommt, ist nicht zur Zahlung der Rundfunkbeiträge verpflichtet.

Studenten mit BAföG oder Personen, die Ausbildungsgeld bekommen und bereits aus dem Elternhaus ausgezogen sind, können sich befreien lassen. Eine Befreiung ist außerdem für Menschen mit Grundsicherung im Alter möglich. Wichtig ist, die Bedürftigkeit mit den entsprechenden Belegen nachzuweisen. Zudem sollte man beachten, dass ein Befreiungsantrag immer aktiv gestellt werden muss, da der Rundfunkservice zunächst bei allen Haushalten von einer Zahlungspflicht ausgeht.