Millionen Haushalte müssen auf eine bestimmte Regelung rund um ihre Mülltonne achten, denn sonst könnte ein Bußgeld auf sie zukommen, das es in sich hat. Deshalb sollte man sich unbedingt an die Vorgabe halten.
In Deutschland haben Haushalte viele Pflichten. Egal, ob als Vermieter oder Mieter: Es gibt bestimmte Dinge, die man unbedingt tun sollte. Dazu gehört auch die Müllentsorgung. Millionen Menschen müssen diesbezüglich eine bestimmte Regelung beachten. Sonst kann es sogar ein Bußgeld für die Mülltonne geben.
Schon beim Befüllen fängt es an
Hierzulande gilt für Haushalte das Prinzip der Mülltrennung. In vielen Regionen gibt es schwarze Tonnen für den Restmüll, gelbe Tonnen für recycelbare Plastikverpackungen, blaue Tonnen für Papier und Pappe und grüne Tonnen für Rasen und kleine Strauchreste. Vielerorts gibt es inzwischen außerdem die braune Tonne. Hier gehören alle Abfälle hinein, die biologisch abbaubar sind.
Wer in die Mülltonnen andere Dinge wirft als die vorgeschriebenen, kann echte Probleme bekommen. Im harmlosesten Fall wird die Tonne von der städtischen Müllabfuhr nicht abgeholt. Wer erwischt wird, muss sogar mit einem Bußgeld rechnen. Während diese Regelung jedoch schon länger besteht, gibt es eine andere, die noch relativ neu ist.
Für die einen wichtig, für die anderen absolut lächerlich
In einigen Städten ist nämlich nicht nur geregelt, was in die verschiedenen Mülltonnen hineingehört, sondern auch, ab wann man diese an den Straßenrand stellen darf. Die Zeiten regeln die einzelnen Städte und Gemeinden in ihrer Verordnung selbst. So gilt in der Stadt Kiel beispielsweise, dass man die Tonnen am Tag vor der Abholung nicht vor 18 Uhr herausstellen darf. Tut man dies trotzdem, droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Die Stadt – die damit übrigens in Deutschland nicht allein ist – verfolgt seit Anfang dieses Jahres das Ziel, das Stadtbild zu verschönern. Mit schon mittags oder nachmittags am Straßenrand stehenden Mülltonnen ergäbe sich ein unansehnliches Bild, so die Argumentation. Auch Sperrmüll darf nicht vor dem Morgen der Abholung schon am Straßenrand liegen. Wer also abends schon den Sperrmüll nach draußen bringt, muss in Kiel ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen.