
Eigentümer sollten jetzt nicht untätig bleiben: Schon Ende 2026 läuft die Frist für diese wichtige Umstellung in Wohnungen ab, die für viele Mieter einen entscheidenden Vorteil bringt. Was Betroffene jetzt unbedingt wissen sollten ‒ und was Vermietern bei Untätigkeit droht.
Weil Eigentümer für diese besondere Umstellung Vorlaufzeit benötigen, die Frist jedoch bald abläuft, ist rasches Handeln gefragt. Das kommt auf sie zu.
Viele Mieter kennen ihren Verbrauch nicht
Heizen treibt die Wohnkosten in Deutschland immer weiter in die Höhe ‒ und deutlich günstiger wird es in Zukunft wohl nicht. Wer sparen will, muss deshalb auf den eigenen Verbrauch achten. Dabei wissen viele allerdings gar nicht, was auf sie zukommt: Laut einer YouGov-Umfrage aus 2025 tappen über 50 Prozent im Dunkeln, weil sie keinen Überblick über die anstehenden Heizkosten haben. Nur wer weiß, wie viel Energie die eigenen Heizkörper benötigen, kann sein Verhalten allerdings anpassen. Bereits ein um wenige Grad kühleres Zimmer entlastet das Budget. Nun steht eine Veränderung an, die das ändern könnte.
Umstellung in Wohnungen: Frist läuft Ende 2026 ab
Ab Januar 2027 müssen alle Mietshäuser mit mindestens zwei Wohneinheiten mit modernen, per Funk auslesbaren Messgeräten ausgestattet sein. Nicht betroffen sind etwa Einfamilienhäuser ohne Zentralversorgung. Hinter der Umstellung steckt die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Energieeffizienz. Die Technologie erfasst die Daten für Wärme und Warmwasser automatisch. Der größte Vorteil für Verbraucher ist die neue Transparenz (§ 6a HeizkostenV): Bewohner erhalten jeden Monat eine Übersicht über ihren aktuellen Energieverbrauch – das wäre für viele ein echter Fortschritt für die eigene Kontrolle. Vermieter sowie Hausverwalter tragen die Pflicht, die Umrüstung rechtzeitig in die Wege zu leiten.
Die gesetzliche Übergangsfrist läuft am 31. Dezember 2026 ab. Wer die Frist als Eigentümer verstreichen lässt, muss grundsätzlich mit finanziellen Einbußen rechnen. Mieter besitzen zum Beispiel ein gesetzliches Kürzungsrecht, falls Vermieter untätig bleiben. Wenn die Heizkostenabrechnung weiterhin auf alten Geräten basiert oder die monatlichen Informationen ausbleiben, dürfen die Bewohner die Abrechnungssumme eigenständig um einen prozentualen Anteil reduzieren. Im schlimmsten Fall drohen Einbußen in Höhe von bis zu 21 Prozent der Heizkostenabrechnung.
(Quellen: HeizkostenV, BMWK)














