Der Mindestlohn wird sich zum Oktober erhöhen. Dann erhalten Arbeitnehmer 12 Euro die Stunde. Doch es gibt auch Ausnahmen.
Der Oktober ist der Monat des Geldes. Für viele wird der Mindestlohn angehoben. Aber eben nicht für alle. Die Ausnahmen zeigen, wer sich freuen kann und wer nicht.
Der Mindestlohn steigt an
Im Oktober werden die Arbeitnehmer mehr Geld erhalten. So wird der Mindestlohn von 10,45 Euro die Stunde auf 12 Euro angehoben. Jedoch gibt es hier auch Ausnahmen. So werden sich nicht alle Arbeitnehmer freuen können.
Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2022 schrittweise erhöht. Die nächste Erhöhung steht im Oktober an. Dann liegt der Mindestlohn bei 12 Euro je Stunde. Praktikanten oder Langzeitarbeitslose schauen allerdings in die Röhre.
Nur Wenige profitieren
Tatsächlich erkennt man schnell, dass nüchtern betrachtet längst nicht alle Arbeitnehmer von den Änderungen profitieren werden. Gerade nur wenige der Beschäftigten werden mehr Lohn erhalten.
So wird sogar eine ganze Personen- und Berufsgruppe von der Erhöhung ausgeschlossen. Der Mindestlohn hat generell Auswirkungen auf Ausbildungsverhältnisse oder Geringbeschäftigte. Allerdings erhalten auch Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten weniger Gehalt.
Diese Personen haben das Nachsehen
Praktikanten erhalten keinen Mindestlohn. Außerdem sind auch Jugendliche unter 18 Jahren ausgenommen. Ehrenamtliche Mitarbeiter erhalten ebenfalls keinen Mindestlohn. Jedoch bezieht sich auch nicht jedes Beschäftigungsverhältnis auf den Mindestlohn.
Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn soll helfen, dass Menschen einen Minimum-Verdienst erhalten. Allerdings gibt es zu diesem Mindestlohn noch einen Mindestlohn, der sich branchenspezifisch auswirkt. Die jeweiligen Tarifverträge geben hierzu Aufschluss.