
Für Millionen Beschäftigte in Deutschland gibt es bald erneut mehr Geld. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 von derzeit 13,90 Euro auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Damit legt die gesetzliche Lohnuntergrenze innerhalb eines Jahres noch einmal um 70 Cent zu.
Bereits Anfang 2026 war der Mindestlohn deutlich gestiegen. Damals erhöhte er sich zum Beispiel von 12,82 Euro auf 13,90 Euro. Zusammen entsprechen beide Schritte einem Plus von knapp 14 Prozent. Die Bundesregierung hatte die Empfehlung der unabhängigen Mindestlohnkommission per Verordnung umgesetzt.
Millionen Beschäftigte profitieren vom höheren Mindestlohn
Wie viele Menschen unmittelbar von der nächsten Stufe profitieren, hängt von der Lohnentwicklung bis zum Jahresende ab. Bei der Erhöhung auf 13,90 Euro schätzte das Statistische Bundesamt, dass die neue Regelung bis zu 6,6 Millionen Beschäftigungsverhältnisse trifft. Das entsprach rechnerisch etwa jedem sechsten Job in Deutschland.
Besonders häufig arbeiten Frauen zu vergleichsweise niedrigen Stundenlöhnen. Laut Destatis waren rund 20 Prozent der von Frauen ausgeübten Jobs von der Erhöhung 2026 betroffen. Bei Männern lag der Anteil bei etwa 14 Prozent. Auch Beschäftigte in Mini- und Teilzeitjobs profitieren besonders häufig vom gesetzlichen Mindestlohn. Für einen Vollzeitbeschäftigten mit 40 Stunden pro Woche bedeutet die Erhöhung von 13,90 auf 14,60 Euro rechnerisch rund 121 Euro mehr Bruttolohn im Monat. Wie viel davon netto übrig bleibt, hängt unter anderem von Steuerklasse und Sozialabgaben ab.
Auch Minijobber dürfen mehr verdienen
Mit dem Mindestlohn verändert sich gleichzeitig die Verdienstgrenze für Minijobs. Sie ist seit 2022 dynamisch an die Höhe des Mindestlohns gekoppelt. Aktuell dürfen Minijobber durchschnittlich 603 Euro monatlich verdienen. Ab Januar 2027 steigt diese Grenze auf 633 Euro. Dadurch müssen Minijobber ihre Arbeitszeit trotz des höheren Stundenlohns nicht automatisch reduzieren.
(Quellen: Bundesregierung, Mindestlohnkommission, Destatis)














