
So mancher Bürgergeld-Empfänger klagt darüber, dass sich die Arbeit kaum mehr lohnt als der alleinige Bezug von Bürgergeld. Gerade wer einen Minijob hat, muss mit Einbußen rechnen.
Bürgergeld-Empfänger, die einen Minijob ausüben, zeigen sich zunehmend frustriert. Denn für sie lohnt sich die Arbeit kaum mehr als der reine Bezug von Bürgergeld. Denn es gilt: Wer dazu verdient, bekommt nicht mehr den vollen Bürgergeld-Satz.
„Nicht auf unsere Kosten“: Bürgergeld-Empfänger ziehen Wut der anderen auf sich
Die Mehrheit der Deutschen regt sich darüber auf, dass Bürgergeld-Empfänger einfach nicht arbeiten gehen wollen. Und wenn sie es tun, dann nur in Form eines Minijobs, damit sie die restliche Zeit zuhause oder mit ihren Hobbies verbringen können. Diese Einstellung gehe zu Lasten derjenigen, die so arbeiten gehen, dass sie keinerlei staatliche Unterstützung benötigen.
Bundeskanzler Friedrich Merz schürt diese Wut schon seit einiger Zeit. Er argumentiert bei der Abschaffung des Bürgergelds und der Einführung der Grundsicherung damit, dass man den Arbeitsverweigerern endlich zuleibe rücken und sie in Arbeit zwingen müsse. Notfalls durch Sanktionen. Doch während Tausende einem Minijob nachgehen, zeigt eine Rechnung die Realität auf.
Arbeit lohnt sich kaum mehr als Bürgergeld: Das müssen die Betroffenen abgeben
Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro seit Anfang 2026 stieg auch die Grenze für den Minijob – von 520 Euro auf 603 Euro. Diese Anhebung hat auch Auswirkungen auf diejenigen Menschen, die einen Minijob ausüben und ergänzend oder aufstockend Bürgergeld bekommen. Zusätzlich hat das Jobcenter die Grenzen für den Zuverdienst angehoben. Während Schüler, Studenten, Auszubildende und Freiwilligendienstler bis zur Grenze von 603 Euro alles ohne Abzüge behalten dürfen, gelten für alle anderen Bürgergeld-Empfänger andere Regeln.
Bis 100 Euro Verdienst im Monat darf den Bürgergeld-Empfängern nichts abgezogen werden. Zwischen 100 und 520 Euro bleiben zwanzig Prozent anrechungsfrei. Von 520 bis 603 Euro dürfen die Jobcenter 30 Prozent des Lohns nicht anrühren. Der Rest wird auf den Regelsatz von derzeit 563 angerechnet. Bei einem Minijob von 603 Euro rechnen die Jobcenter den Freibetrag wie folgt aus: 100 Euro bleiben frei. Von den 520 Euro werden die 100 Euro abgezogen, auf den Rest wird der Prozentsatz von 20 Prozent angewandt, was 84 Euro macht. Für die restlichen 83 Euro verbleiben 30 Prozent, also 24,90 Euro, anrechnungsfrei. Damit hat ein Mini-Jobber 208,90 Euro als Freibetrag. Die restlichen 394,10 Euro rechnet das Jobcenter an. Von 600 Euro bleiben also gerade einmal 208 Euro übrig. Bei den hohen Lebenshaltungskosten sehen es viele daher nicht ein, überhaupt einen Minijob anzunehmen.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Bundesagentur für Arbeit, buergergeld.org)














