Minijob-Hammer: Jetzt will der Staat bei Arbeitgebern mehr kassieren

Eine Kellnerin in schwarzer Kleidung und schwarzer Schürze bedient Gäste an einem Tisch. Auf diesem stehen Flaschen und Gläser. Die Servicekraft trägt ein Tablett, auf dem sich einige Tassen befinden.
Symbolbild © imago/Michael Gstettenbauer

Jetzt will der Staat bei Arbeitgebern mehr kassieren: Eine geplante Änderung bei Minijobs in Deutschland zieht eine bedeutende Neuerung für Unternehmen nach sich. Das steckt wirklich hinter dem Vorhaben.

Sie räumen Regale ein, geben Nachhilfe oder kellnern. Zahlreiche Minijobber sind auf ihre Beschäftigung angewiesen. Eine geplante Neuerung könnte nun einiges ändern ‒ zumindest für betroffene Arbeitgeber.

Millionen Menschen arbeiten für 603 Euro monatlich

Sie bieten oftmals zeitliche Flexibilität, aber keinen Schutz vor Altersarmut: Minijobs sind in Deutschland gängig, praktisch und beliebt. Zugleich lässt sich durch sie kaum ein Rentenanspruch erarbeiten. Deshalb wurde bereits die Einführung einer Rentenpflicht für Minijobber diskutiert. Nach Informationen der Minijob-Zentrale gehen derzeit rund 6,8 Millionen Beschäftigte einer solchen Tätigkeit nach. Laut Statistik sind mehr Frauen als Männer geringfügig beschäftigt.

Noch dürfen Arbeitnehmer bis zu 603 Euro monatlich verdienen. Ab dem 1. Januar 2027 ändert sich das: Die Grenze steigt auf insgesamt 633 Euro im Monat an. Die Änderung geht mit dem Anstieg des Mindestlohns auf 14,60 Euro einher. Überschreiten sollte man die Verdienstgrenze nicht, zumindest nicht regelmäßig, denn dann kann der Minijob-Status entfallen. Wenn der Sonderstatus tatsächlich wegfällt, gilt eine Sozialversicherungspflicht. Nun gibt es Neuigkeiten für Arbeitgeber, die einiges ändern.

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Staat will mehr kassieren: Arbeitgeber sollen zahlen

Die Regierung will die pauschale Lohnsteuer für Minijobs anpassen. Konkret ist eine Erhöhung vorgesehen. Bislang müssen Arbeitgeber dafür zwei Prozent abführen. Nun soll der Satz auf insgesamt fünf Prozent ansteigen, was eine zusätzliche finanzielle Belastung für Betriebe bedeutet. Beiträge zur Pflegeversicherung müssen Arbeitgeber bislang für ihre Minijobber nicht entrichten. Auch das soll sich nun jedoch ändern. Demnach werden ab kommendem Jahr 3,6 Prozent für die Versicherung fällig.

Kritiker verweisen auf die Gefahr, dass Unternehmen durch die steigenden Kosten weniger Arbeitsplätze anbieten könnten und somit womöglich einige Minijob-Stellen wegfallen. Wer derzeit einem Minijob nachgeht, muss jedoch grundsätzlich keine Sorge um einen geringeren Lohn haben: An der Netto-Auszahlung ändert sich durch die geplante Neuerung nichts. Sollte der Minijob-Status jedoch komplett entfallen, wie die Rentenkommission empfiehlt, könnte das in Zukunft allerdings anders aussehen.

(Quellen: Bundesfinanzministerium, Minijob-Zentrale)