
Die Rente soll reformiert werden – und dabei könnte es ausgerechnet den beliebten Minijobs an den Kragen gehen. Millionen Beschäftigte wären betroffen: Für sie könnte sich beim Nebenverdienst einiges ändern.
Millionen Beschäftigte könnten vor großen Veränderungen stehen. Eine Reformidee sorgt bereits jetzt für Wirbel – und könnte den Minijob deutlich verändern.
Millionen Menschen wären betroffen
Wer sich mit einem Minijob ein paar Euro dazuverdient, könnte künftig tiefer in die Tasche greifen müssen. Denn eine Reformidee der Rentenkommission sorgt für Aufsehen: Der besondere Status der Minijobs soll abgeschafft werden. Noch ist das allerdings keine beschlossene Sache. Derzeit gilt für einen Minijob eine Verdienstgrenze von 603 Euro im Monat beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr. Für Beschäftigte ist das Modell attraktiv, weil sie grundsätzlich keine Sozialabgaben zahlen müssen. Arbeitgeber führen dagegen eine Pauschale von etwas mehr als dreißig Prozent ab. Darin enthalten sind unter anderem Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung.
Genau diese Sonderregeln nimmt die Rentenkommission ins Visier. Nach ihren Vorstellungen sollen Minijobber künftig grundsätzlich in die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einzahlen. Eine Ausnahme ist für Schüler vorgesehen. Damit würde der bisherige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus verschwinden. Laut Minijob-Zentrale sind derzeit mehr als 6,5 Millionen Menschen im gewerblichen Bereich geringfügig beschäftigt. Dazu kommen 252.372 Minijobs in Privathaushalten. Besonders viele Minijobber arbeiten im Handel und in der Gastronomie. Für die Beschäftigten könnte das bedeuten, dass vom bisherigen Verdienst künftig weniger übrig bleibt. Gleichzeitig würden sie Sozialversicherungsansprüche erwerben. Schon heute können Minijobber freiwillig auf die Befreiung von der Rentenversicherung verzichten. Im gewerblichen Bereich beträgt ihr Eigenanteil 3,6 Prozent.
Bundesregierung bremst die Aufregung
Allerdings ist die Abschaffung keineswegs beschlossene Sache. Bundeskanzler Friedrich Merz stellte klar, dass die Bundesregierung keine komplette Abschaffung der Minijobs plane. Die Vorschläge der Rentenkommission dienen zunächst als Grundlage für weitere Beratungen.
Fest steht aber: Beim Thema Rente hat sich bereits etwas geändert. Seit dem 1. Juli 2026 können Minijobber, die sich früher dauerhaft von der Rentenversicherungspflicht befreien ließen, einmalig wieder in die gesetzliche Rentenversicherung zurückkehren. Damit können sie wieder vollständige Rentenansprüche und Wartezeiten erwerben. Wie es mit dem Minijob weitergeht, bleibt damit zunächst offen. Für Millionen Beschäftigte in Deutschland könnte die Entscheidung am Ende jedoch spürbare Folgen haben.
(Quellen: Rentenkommission, ARD)














