
Die Bundesregierung hat die erste Steuerreform beschlossen. Damit werden Minijobs teurer. Schon zuvor hatten Wirtschaftsexperten vor diesem Schritt gewarnt. Die Regierung verkenne die massive Bedeutung der Minijobs dabei vollkommen.
Nun ist es beschlossene Sache: Bereits im nächsten Jahr werden Minijobs in Deutschland teurer. Damit umgeht die Bundesregierung den Protest aus der Wirtschaft. Die nächste schlechte Nachricht steht bereits in den Startlöchern.
Ein Schlag für Unternehmen: Bestimmte Branchen trifft es schwer
Die geplante und teils bereits beschlossene Verteuerung der Minijobs trifft vor allem personalintensive Branchen mit schwankenden Stoßzeiten oder saisonalem Geschäft, in denen traditionell ein sehr hoher Anteil an geringfügig Beschäftigten arbeitet. Etwa zwei Drittel aller Beschäftigten in der Eventgastronomie und klassischen Gastronomie sind Aushilfen. Nach Angaben des Branchenverbands DEHOGA bedroht die extreme Verteuerung der Abgaben viele Betriebe in ihrer Existenz.
Das Problem: Cafés, Restaurants und Hotels sind auf kurzfristige, flexible Unterstützung bei Stoßzeiten am Wochenende oder bei Events angewiesen. Steigen die Kosten pro Kopf massiv, lässt sich dies kaum noch über die ohnehin kalkulierten Menüpreise abfangen. Deshalb hatte insbesondere der DEHOGA im Vorfeld schon heftig protestiert.
Minijobs werden teurer: Das kommt auf die betroffenen Branchen zu
Geplant ist, dass Arbeitgeber künftig deutlich höhere Abgaben für Minijobs zahlen müssen, weil die Bundesregierung das sogenannte „Wachstumschancengesetz II“, auch bekannt als Rentenpaket II oder Steuerfortentwicklungsgesetz, auf den Weg bringt. Das Ziel der Politik ist es, die Sozialkassen zu entlasten, Altersarmut zu bekämpfen und Fehlanreize zu korrigieren. Für Unternehmen führt das jedoch zu einer drastischen Kostensteigerung.
Bislang zahlen Arbeitgeber für einen Minijobber pauschale Abgaben in Höhe von etwa 31,28 Prozent für Rentenversicherung, Krankenversicherung und Umlagen auf den Verdienst. Diese Pauschale soll jedoch schrittweise auf über 42 Prozent angehoben werden. Bisher können Arbeitgeber die Lohnsteuer für Minijobber mit einer pauschalen Steuer von 2 Prozent abgelten. Dieser Satz soll auf 5 Prozent mehr als verdoppelt werden. Auch diese Erhöhung müssen die Unternehmen tragen. Folglich kostet ein Minijobber, der die Verdienstgrenze voll ausschöpft, den Betrieb dadurch monatlich sofort spürbar mehr Geld, ohne dass der Mitarbeiter selbst mehr verdient.
(Quellen: BMF, Bundesregierung)














