Missbrauch in 132 Fällen: Karlsruhe hebt Urteil gegen Kinderschänder auf

Symbolbild

Karlsruhe (dpa/lsw) – Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Freiburg gegen einen Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern aufgehoben.

Er war im Mai 2020 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von achteinhalb Jahren sowie Sicherungsverwahrung verurteilt worden, weil er sich unter anderem in 132 Fällen an seiner minderjährigen Stiefenkelin vergangen haben soll.

In seinem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichen Beschluss rügte der Strafsenat nun, dass das Landgericht einen Beweisantrag der Verteidigung ablehnte und ihm nicht nachgegangen war. Deshalb war die Revision des Mannes erfolgreich. Er hatte zu den Vorwürfen keine Angaben gemacht. Nun muss sich eine andere Strafkammer in Freiburg mit dem Fall befassen.

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Der Angeklagte war zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung 63 Jahre alt. Er soll seine minderjährige Stiefenkelin an zwei gemeinsamen Wohnorten in Gemeinden im Schwarzwald (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) von 2012 bis 2019 sexuell missbraucht und vergewaltigt haben, wie ein Gerichtssprecher in Freiburg mitteilte.