Müll zur falschen Zeit wegwerfen – 5.000-Euro-Bußgeld wird fällig

Am Straßenrand in einer deutschen Nachbarschaft stehen diverse Mülltonnen. Diese bieten Platz für Biomüll, Hausmüll, Plastik und Papiermüll. Die Mülltonnen warten auf ihre Abholung durch die Müllabfuhr.
Symbolbild © imago/imagebroker

Bürger aufgepasst! Wer den Müll zur falschen Zeit herausbringt, kann sich ein ordentliches Bußgeld einfangen. Denn bis zu 5.000 Euro werden fällig, wenn man sich nicht an die Bestimmungen hält.

Für manch einen mag das einfach lächerlich klingen, aber man muss tatsächlich auch beim Entsorgen des Abfalls bestimmte Regeln einhalten. Wer seinen Müll zur falschen Zeit herausbringt, muss damit rechnen, dass er eine saftige Strafe zahlen muss.

Rund um den Abfall – Bürger müssen sich an viele Regeln halten

Aus den Zeiten, in denen die Menschen ihre Abfälle einfach durch das Fenster oder die Tür hinaus auf die Straße oder den Gehweg kippten, sind zum Glück lange vorbei. Die Müllentsorgung hat der Staat inzwischen reguliert und mit zahlreichen Ge- und Verboten belegt. So sorgt ein ausgeklügeltes Entsorgungssystem, dass man vieles von dem Müll wiederverwerten kann. Dass Bürger ihre Abfälle in die richtigen Tonnen entsorgen müssen, ist dabei nur ein wesentlicher Bestandteil dieses Systems. Doch es gibt tatsächlich für das Entsorgen von Müll auch die falsche Zeit.

Es gibt sogar eine falsche Zeit: Bis dahin solltet ihr die Abfallbeseitigung erledigt haben

Doch nicht das Wie haben die Städte und Gemeinden geregelt, sondern auch das Wann. Was auf den ersten Blick absurd erscheinen mag, ergibt jedoch Sinn. Denn stellt euch vor, ihr müsst morgens um vier Uhr aufstehen und tatsächlich bringt jemand um ein Uhr nachts seine Mülltonne noch nach vorne an die Straße. Gerade wenn es über Pflasterstein geht, kann dies eine ziemlich laute Angelegenheit werden, sodass man gerade im Sommer bei geöffnetem Fenster davon wach wird. Und auch das Zuschlagen oder Fallenlassen der Tonnendeckel kann ziemlich laut werden.

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Deswegen hat der Gesetzgeber geregelt, dass in der Zeit zwischen 22 Uhr abends und sechs Uhr morgens laut dem Bundesimmissionsgesetz strenge Nachtruhe einzuhalten ist. Dies gilt natürlich auch für das Hinstellen der Mülltonnen an die Straße und das Entsorgen des Mülls in eben diesen. Wer sich nicht daran hält, kann sogar eine Anzeige wegen Ruhestörung kassieren und je nach Bundesland und Häufigkeit des Vergehens ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro kassieren. Auch ab wann man frühestens die Tonne an die Straße gestellt haben muss, regeln die Städte und Gemeinden. Meistens kann man dies ab 18 Uhr und mancherorts sogar erst ab 20 Uhr des Vortages vor der Abfuhr tun.